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Stand: 2020-02-01
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Christian Theis

Das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF)


nach der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
2017. 336 S. 210 mm
Verlag/Jahr: FACHMEDIEN RECHT UND WIRTSCHAFT 2017
ISBN: 3-8005-1676-4 (3800516764)
Neue ISBN: 978-3-8005-1676-6 (9783800516766)

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Diverse Lebensmittelskandale haben in den letzten Jahrzehnten nicht nur regelmäßig ihren Platz auf der medialen Bühne gefunden. Sie führten auch zu einer wachsenden Verunsicherung der Verbraucher. Die Politik reagierte hierauf auf ihre Art: Eine Fülle von Gesetzesinitiativen sollte einen besseren Hygienestandard in den Betrieben, einen effizienteren Informationsaustausch der Lebensmittelbehörden und einen aufgeklärteren Lebensmittelkonsum ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund müssen sich Lebensmittelwirtschaft und Lebensmittelüberwachung neuen Herausforderungen stellen - sowohl im alltäglichen Umgang mit Lebensmitteln als auch im Krisenfall.
Wichtiger Bestandteil in der Bewältigung einer europaweiten Krisensituation ist das Schnellwarnsystem RASFF gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, das in dieser Dissertation unter Voranstellung der historischen Vorgängersysteme mit seinen nationalen und unionalen Rechtsgrundlagen dargestellt wird. Dabei wird auch auf zwischenzeitlich angestrebte und wieder verworfene Ideen zur Weiterentwicklung des Systems bzw. künftige Neuentwicklungen eingegangen.
Berücksichtigung findet ebenfalls die AVV SWS und die mit ihr verbundenen systematischen Mängel und Auslegungsschwierigkeiten zum Begriff des Risikos als Auslösetatbestand einer RASFF-Meldung.
Kernstück der Arbeit ist die systematische Darstellung der mit einer RASFF-Meldung einhergehenden Auswirkungen auf einen betroffenen Lebensmittelunternehmer unter besonderer Würdigung informationsrechtlicher Maßnahmen. Die Untersuchung schließt mit einer Erörterung nationaler und unionaler Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine unrechtmäßige Meldung.
Christian Theis studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg sowie der University of Adelaide. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Lebensmittelrecht in Marburg war er mehrere Jahre als Rechtsanwalt in einer auf das Lebensmittelrecht spezialisierten Kanzlei tätig. Seit Herbst 2015 ist er bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg u.a. mit Wirtschaftsstrafsachen befasst.