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Hans-Peter Kulartz, Norbert Portz, Hans-Joachim Prieß, Hendrik Röwekamp (Beteiligte)

Kommentar zur UVgO


Herausgegeben von Kulartz, Hans-Peter; Röwekamp, Hendrik; Portz, Norbert; Prieß, Hans-Joachim
2017. 808 S. 247 mm
Verlag/Jahr: WERNER, NEUWIED 2017
ISBN: 3-8041-5151-5 (3804151515)
Neue ISBN: 978-3-8041-5151-2 (9783804151512)

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Der eigenständige Kommentar zur UVgO

Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wurde zum 2.9.2017 bereits für die gesamte Bundesverwaltung in Kraft gesetzt. Die Länder werden folgen. Die UVgO ersetzt die bisherige VOL/A, 1. Abschnitt. Die gesamte öffentliche Hand wird somit die Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach den Vorschriften der UVgO abwickeln müssen. Deshalb sollten auch die Auftragnehmer mit diesem neuen Regelwerk vertraut sein.

In der UVgO werden u.a. neu geregelt:

Vergabe von freiberuflichen Leistungen
Kommunikation durch elektronische Datenübermittlung
Verfahrensarten
umfangreiche Regelungen zur Eignungsprüfung
neue Regelungen zu Zuschlag und Zuschlagskriterien
Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen
Regelungen zu Auftragsänderungen
Herausgeber und Autoren:
H.-P. Dicks , VRiOLG Düsseldorf, Vergabesenat; Dr. K. Dittmann , 1. Vergabekammer des Bundes; RA Dr. A. Fandrey , Düsseldorf; RA O. M. Geitel , Rechtsanwalt in Berlin; Dr. F. Hartmann , Geschäftsführer der Architektenkammer NRW, Düsseldorf; RA Dr. F. L. Hausmann , Berlin; RA Dr. F. J. Hölzl , Berlin; RA Dr. Martin Jansen , Berlin; RA Dr. H.-P. Kulartz , Düsseldorf; RA Dr. A. Kus , Mönchengladbach; H.-P. Müller , BMWi; N. Portz , Beigeordneter Dt. Städte- u. Gemeindebund; RA Dr. H.-J. Prieß , LL.M., Berlin; Dr. Georg Queisner , Rechtsanwalt in Berlin; RA Stephan Rechten , Berlin, ehem. Referatsleiter Öffentl. Auftragswesen beim BDI; RA Dr. Hendrik Röwekamp , Düsseldorf; RA Dr. F. Verfürth , Mönchengladbach; RA Dr. G. v. Hoff , LL.M., Berlin; J. Wiedemann , RiOLG Naumburg; M. Zeise , 2. Vergabekammer des Bundes.
Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wurde zum 2.9.2017 bereits für die gesamte Bundesverwaltung in Kraft gesetzt. Die Länder werden folgen. Die UVgO ersetzt die bisherige VOL/A, 1. Abschnitt. Die gesamte öffentliche Hand wird somit die Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach den Vorschriften der UVgO abwickeln müssen. Deshalb sollten auch die Auftragnehmer mit diesem neuen Regelwerk vertraut sein.

In der UVgO werden u.a. neu geregelt:
- Vergabe von freiberuflichen Leistungen
- Kommunikation durch elektronische Datenübermittlung
- Verfahrensarten
- umfangreiche Regelungen zur Eignungsprüfung
- neue Regelungen zu Zuschlag und Zuschlagskriterien
- Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen
- Regelungen zu Auftragsänderungen
Dr. Hans-Peter Kulartz, seit 1998 Rechtsanwalt bei Kapellmann und Partner.