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Stand: 2020-02-01
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Mike Ulbricht

Volksverhetzung und das Prinzip der Meinungsfreiheit


Strafrechtliche und verfassungsrechtliche Untersuchung des Paragraphen 130 Abs. 4 StGB
2017. XXV, 440 S. 240 mm
Verlag/Jahr: MÜLLER (C.F.JUR.), HEIDELBERG 2017
ISBN: 3-8114-4257-0 (3811442570)
Neue ISBN: 978-3-8114-4257-3 (9783811442573)

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130 Abs. 4 StGB ist eingebettet in die historische Kontinuität des Meinungsstrafrechts, das im Konflikt zwischen Regierung und Opposition machtpolitischen Interessen dient. Der von der Norm vorgeblich geschützte "öffentliche Frieden" ist lediglich eine Chiffre für das zugrundeliegende Bestreben, politische Macht zu sichern.
Angesichts dieses Normzwecks zeigt das vorliegende Werk eine deutlich präzisere Auslegung der Tatbestandsmerkmale auf. Die vom Bundesverfassungsgericht angenommene Vermutungsregelung zur Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Störung des öffentlichen Friedens und der Verletzung der Würde der Opfer ist mit dem Schuldgrundsatz nicht vereinbar. An ihre Stelle setzt der Autor eine normative Prüfung, die durch abstrakt-empirische Überlegungen für den Bürger vorhersehbarer ist.
Entgegen der Annahme des Bundesverfassungsgerichts existiert auch keine artikelimmanente Schranke innerhalb des Art. 5 GG. Da auch alle übrigen Rechtfertigungsversuche nicht überzeugen, ist der durch
130 Abs. 4 StGB erfolgende Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungswidrig. Ferner wird ein Verstoß gegen Art. 21 sowie Art. 3 Abs. 1 und 3 GG begründet. Als feindstrafrechtliche Regelung ist
130 Abs. 4 StGB eine Norm wider die Aufklärung, die als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit verletzt. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, auf dieses Prinzip und den mündigen Bürger zu vertrauen.
Dr. Mike Ulbricht ist als Strafrichter in Dresden tätig.