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Neuerscheinungen 2017

Stand: 2020-02-01
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Sabine Jungbauer

Das familienrechtliche Mandat, m. CD-ROM


Abrechnung in Familiensachen
4. Aufl. 2017. 560 S. 240 mm
Verlag/Jahr: DEUTSCHER ANWALTVERLAG 2017
ISBN: 3-8240-1517-X (382401517X)
Neue ISBN: 978-3-8240-1517-7 (9783824015177)

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Richtig abrechnen nach dem 2. KostRMoG - das können Sie mit der Neuauflage von "Das familienrechtliche Mandat -Abrechnung in Familiensachen". Das Mandatsbuch enthält zahlreiche Berechnungsbeispiele mit vollständigen Gebührenberechnungen und Diktathilfen sowie eine Streitwerttabelle. Hier finden Sie Erläuterungen zu den einzelnen Verfahrensarten wie dem Verbundverfahren, den einstweiligen Anordnungen, isolierten (selbstständigen) Verfahren und dem Prozesskostenhilfeverfahren sowie den jeweiligen Streitwerten. Die Fülle an Abrechnungsbeispielen dient Ihnen als Grundlage für Ihre eigene Gebührenberechnung. Besonders anwenderfreundlich: alle Beispiele sind durchnummeriert. Sie sind im Anhang gesondert aufgelistet und ermöglichen Ihnen so ein schnelles Nachschlagen. Die umfangreiche, ebenfalls durchnummerierte Streitwerttabelle erleichtert die Arbeit und spart Ihnen Zeit beim Diktat der Gebührenrechnungen. Damit weder Gegenstände noch einzelne Tätigkeiten bei der Abrechnung übersehen werden, sind Dokumentationshilfen dargestellt. Tipps für die Praxis führen zu weiterer Gebührenoptimierung. In die Neuauflage eingearbeitet sind die zahlreichen Änderungen im FamGKG, die sich durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ergeben. Um nur einige Beispiele zu nennen, werden z.B. im FamFG-Verfahren die Beschwerdegebühren angehoben Die unterste Gebührenstufe wird auch hier von bis 300,00 EUR auf bis 500 EUR angehoben. Der Mindestbetrag einer Gebühr wird wie in allen Kostengesetzen von 10,00 EUR auf 15,00 EUR angehoben. Der Mindestverfahrenswert in Ehesachen, der seit 1976 nicht mehr angepasst worden ist, wird von 2.000 EUR auf 3.000 EUR angehoben.
Sabine Jungbauer ist als geprüfte Rechtsfachwirtin in einer Münchner Anwaltskanzlei für den Bereich Gebührenabrechnung zuständig. Ihre Schwerpunkte sind: Gebührenrecht, Zwangsvollstreckung, Zivilprozessrecht und teilweise materielles Recht.