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Neuerscheinungen 2017

Stand: 2020-02-01
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Jan Kepert, Peter-Christian Kunkel (Beteiligte)

Kinder- und Jugendhilferecht - Rechtlicher Aufbau unter Darstellung aktueller Rechtsprobleme


2017. 604 S. 23.5 cm
Verlag/Jahr: KOMMUNAL- UND SCHUL-VERLAG 2017
ISBN: 3-8293-1241-5 (3829312415)
Neue ISBN: 978-3-8293-1241-7 (9783829312417)

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Mit dem Werk wird eine in der Literatur zum Kinder-und Jugendhilferecht bestehende Lücke geschlossen: Unter rechtlichen Gesichtspunkten werden mit einer klaren juristischen Struktur - insbesondere unter Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen, der Rechtsfolgenseite und des Verfahrensrechts - die wichtigsten Regelungen des SGB VIII dargestellt.

Unstrittiges wird knapp erläutert, in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutierte Rechtsfragen werden ausführlich dargestellt. Unter Beachtung wichtiger Grundsätze des Verwaltungsverfahrensrechts werden zudem Anregungen für den Erlass von Bescheiden gegeben.
Brandaktuelle Rechtsfragen (z. B. die Aufgabenerfüllung gegenüber Ausländern, das Tätigwerden bei einer Kindeswohlgefährdung, die Ombudstätigkeit im Kinder- und Jugendhilferecht, die Anwendung des Vergaberechts im SGB VIII) werden intensiv beleuchtet. Zudem werden derzeit in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärte Fragen (wie z. B. die Rechtsfolgen bei Nichterfüllung des Anspruchs auf Förderung nach
24 Abs. 2 und 3 SGB VIII oder die Übernahme einer Schulbegleitung nach
35 a SGB VIII) diskutiert und Lösungsansätze entwickelt.
Der Datenschutz wird rechtssicher und praxisnah in all seinen Verästelungen im SGB I und SGB X behandelt und unter Einbeziehung des Bundeskinderschutzgesetzes von der strafrechtlichen Schweigepflicht abgegrenzt. Amtsvormundschaft, Amtspflegschaft und Beistandschaft werden mit all ihren Besonderheiten unter Einbeziehung der Eckpunkte zur Reform des Vormundschaftsrechts aufbereitet. Rechtsfragen der Schulsozialarbeit werden de lege lata und de lege ferenda auch unter Betrachtung des Schulrechts und der Trägerschaft eingehend behandelt.
Die Novellierung des SGB VIII wird bereits berücksichtigt.