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Stand: 2020-02-01
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Bundesministerium der Justiz u

Arbeitskreis Abstammungsrecht - Abschlussbericht


Empfehlungen für eine Reform des Abstammungsrechts
Herausgegeben von Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
2017. 134 S. 244 mm
Verlag/Jahr: BUNDESANZEIGER 2017
ISBN: 3-8462-0819-1 (3846208191)
Neue ISBN: 978-3-8462-0819-9 (9783846208199)

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Moderne Familienkonstellationen stellen uns vor neue Herausforderungen - gerade auch im Abstammungsrecht. Ist die Abstammung eher an die biologische oder an die soziale Vaterschaft anzuknüpfen? Muss man das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln? Sollte es spezifische abstammungsrechtliche Regelungen für eine gleichgeschlechtliche Elternschaft geben?
Das Abstammungsrecht, das die Zuordnung eines Kindes zu seinen Eltern regelt, ist für viele Rechtsfragen von enormer Bedeutung. An die Abstammung knüpfen u.a. das Sorge- und Umgangsrecht, das gesetzliche Erbrecht, das Namensrecht sowie das Staatsangehörigkeitsrecht an.
Der interdisziplinär besetzte Arbeitskreis "Abstammungsrecht" aus elf Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie ging zwei Jahre insbesondere der Frage nach, ob die derzeitige gesetzliche Regelung nach verschiedenen gesetzgeberischen Einzelmaßnahmen der letzten Jahre noch stimmig ist. Der nun vorliegende Abschlussbericht präsentiert die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und gibt Empfehlungen zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Aus dem Inhalt: - Hintergründe und Begriffe
- Wesentliche Ergebnisse des Arbeitskreises
- Empfehlungen des Arbeitskreises
- Anhang: Glossar und persönliche Leitlinien der Mitglieder
Autoreninfo: Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Der Arbeitskreis Abstammungsrecht ist interdisziplinär aus elf Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie zusammengesetzt. Den Vorsitz führt die frühere Vorsitzende Richterin des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs, Dr. Meo-Micaela Hahne.