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Neuerscheinungen 2017

Stand: 2020-02-01
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Ursula Fasselt, Helmut Schellhorn (Beteiligte)

Handbuch Sozialrechtsberatung - HSRB


Herausgegeben von Fasselt, Ursula; Schellhorn, Helmut
5. Aufl. 2017. 801 S. inkl. Plakat. 23,5 cm
Verlag/Jahr: NOMOS 2017
ISBN: 3-8487-2677-7 (3848726777)
Neue ISBN: 978-3-8487-2677-6 (9783848726776)

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Wer aktuell und kompetent beraten will,
kommt an dem Handbuch für die Sozialrechtsberatung HSRB nicht vorbei. Alle Lebenslagen, die in der Beratungspraxis typischerweise vorkommen, werden auf ihre Anspruchsgrundlagen zurückgeführt. Sie erkennen, welche Leistungen dem Betroffenen zustehen, wer zuständig ist und wie es um die Durchsetzung bestellt ist. Die passgenaue Orientierung des HSRB an der Praxis ist einzigartig.

Die Neuauflage
berücksichtigt alle groß en Reformen, die das gesamte sozialrechtliche Beratungsgefüge massiv verändern, z.B.
im Bereich Existenzsicherung: 9. SGBII ÄndG ("Rechtsvereinfachungsgesetz")
im Bereich Krankenversicherung: Hospiz- und Palliativgesetz - HPG, E-Health-Gesetz, Krankenhausstrukturgesetz - KHSG, Präventionsgesetz - PrävG, GKV -Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG
im Bereich Kinder- und Jugendhilferecht: Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
im Bereich Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz I und II
Das Kapitel Migrantinnen und Migranten wurde aus aktuellem Anlass erheblich erweitert. Präzise erläutert das HSRB
die Beratungslagen Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Kindheit, Lebenspartnerschaften, Alleinerziehende und Schwangere, Drogen/Sucht, Behinderung, Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Besondere soziale Schwierigkeiten (Strafentlassene/Wohnungslose), Migration. Das beigefügte Plakat "Sozialleistungen im Überblick" stellt alle Ansprüche auf Sozialleistungen übersichtlich dar. Zusätzliche Beratungsschwerpunkte
werden durch das neue Kapitel zum Thema Armut abgedeckt. Die Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und das Bundesteilhabegesetz hat die Neuauflage bereits im Blick, ebenso die neuen Regelbedarfe 2017.