Das Werk untersucht das "institutionelle Design" und die Funktionsträgerschaft der Rechtsinstrumente des Menschenrechtsschutzes in Georgien durch die Beschreibung der rechtskulturell und rechtspolitisch kategorisierenden Faktoren der Rechts- und Verfassungsentwicklung. In diesem Kontext sind relevant: Kompetenzspektrum des georgischen Verfassungsgerichts (Justiziabilität der Menschenrechte) und der georgischen Ombudsmann-Einrichtung (nichtjustizförmiges Verfahren); Effektivität der letzteren bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen. Die Untersuchung basiert grundsätzlich auf den rechtsvergleichenden (nach dem klassischen Konzeptualismus - de lege lata und de lege ferenda) und systematisch-logischen Untersuchungsmethoden. Um die "verfassungsrechtlichen Aspekte der kulturellen Identität" nicht außer Acht zu lassen, nimmt die rechtshistorische Untersuchungsmethode außerdem bei der Beschreibung des rechtkulturellen Kontextes einen besonderen Platz ein.