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Stand: 2020-02-01
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Marvin Köhler

Bilanzierung von Leasingverträgen nach IFRS 16. Eine kritische Analyse am Beispiel der europäischen Luftfahrtindustrie


2. Aufl. 2017. 136 S. 37 Abb. 270 mm
Verlag/Jahr: DIPLOMICA 2017
ISBN: 3-9614652-5-8 (3961465258)
Neue ISBN: 978-3-9614652-5-5 (9783961465255)

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Die Reformierung der internationalen Leasingbilanzierung ist mit der Veröffentlichung des neuen IFRS 16 im Januar 2016 abgeschlossen worden. Ziel des Projekts war es, die Jahresabschlüsse von Leasingnehmern transparenter zu gestalten, um Abschlussadressaten informationseffizientere Analysen zu ermöglichen.
Mit der Veröffentlichung des neuen Leasingstandards kommt es jedoch zu weitreichenden Veränderungen für betroffene Unternehmen. Diese sind demnach zukünftig verpflichtet, sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in ihrer Bilanz zu erfassen. Dies führt folglich zu einer signifikanten Beeinflussung von relevanten Erfolgsgrößen und Kennzahlen. In diesem Rahmen analysiert die vorliegende Arbeit kritisch die wesentlichen Änderungen des neuen Leasingstandards und veranschaulicht die Auswirkungen auf Jahresabschlüsse und Key Performance Indicators anhand einer Effektsimulation internationaler Fluggesellschaften.
Textprobe:
Kapitel 3.1.2 Finanzierungsleasingverhältnisse:
3.1.2.1 Ansatz und Erstbewertung:
Wurde das Leasingverhältnis anhand der in 3.1.1 genannten Indikatoren als Finanzierungsleasing klassifiziert, so erfolgen der Ansatz sowie die Bewertung analog zu einer kreditfinanzierten Anschaffung. D.h. der Leasingnehmer muss zu Beginn des Leasingverhältnisses einerseits das Leasingobjekt als langfristigen Vermögensgegenstand aktivieren (Aktivseite), andererseits eine korrespondierende Verbindlichkeit passivieren (Passivseite), wobei die Höhe der Verbindlichkeit exakt der Höhe des Vermögenswerts entsprechen muss. Der anzusetzende Wert hierbei ergibt sich aus dem niedrigeren Wert von dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sowie dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) des Leasinggegenstands zu Laufzeitbeginn.
Generell wird die Berechnung eines Barwerts herangezogen, wenn es notwendig ist, den heutigen Wert von in der Zukunft liegenden Zahlungen, unter Berücksichtigung einer zugrunde liegenden Verzinsung, zu bestimmen. Die Berechnung erfolgt hierbei durch Diskontierung der anfallenden Leasingzahlungen mit dem im Leasingvertrag vereinbarten Zinssatz oder, sofern dieser nicht explizit vorgegeben ist, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Bei diesem Ansatz muss, sofern bekannt, zusätzlich der Barwert des eventuell nicht garantierten Restwerts in Form einer Addition berücksichtigt werden. Im Punkt der Berücksichtigung des garantierten Restwerts treten jedoch Divergenzen in den verschiedenen Fachliteraturen auf. So beschreibt Grünberger bspw., dass bei der Bestimmung des Minimums der oben genannten Werte der Barwert des garantierten Restwerts nicht innerhalb des Barwerts der Mindestleasingzahlungen berücksichtigt werden darf, wohingegen Kirsch und Pellens auch anhand praktischer Beispiele nahe legen, diesen, sofern bekannt, in den Vergleich mit einzubeziehen. Andere Quellen, wie bspw. IFRS-Kommentierungen nach Bohl oder der Standard selbst, gehen auf diese Thematik nicht explizit ein. Sofern keine exakten Regelungen zu diesem Sachverhalt existieren, ergäben sich hieraus bedeutsame Ermessensspielräume beim Wertansatz des Leasingverhältnisses, jedoch erscheint in diesem Rahmen die Einbeziehung des Barwertes des garantierten Restwerts, sofern dieser bekannt ist, bei der Ermittlung des Minimums als sinnvoll, da dieser je nach Laufzeit einen signifikanten Anteil am Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten darstellen kann.
Der beizulegende Zeitwert repräsentiert den sog. Fair Value der internationalen Rechnungslegungsvorschriften und wird in diesem Kontext gem. IFRS 13 durch Vergleichen, Schätzen oder Beobachten von Marktpreisen identischer Vermögenswerte ermittelt. Beim Ansatz zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands sind zusätzlich anfängliche direkte Kosten hinzuzurechnen.
Der Leasinggeber demgegenüber verfährt spiegelbildlich zum Leasingnehmer bei der Abbildung des Leasingverhältnisses, abgesehen von dazu eventuell divergierenden Beträgen in seiner Bilanz. Da der Leasinggeber beim Finanzierungsleasing nicht länger wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist, bucht er den Vermögensgegenstand aus seinen Aktiva aus und bildet simultan dazu eine Forderung an den Leasingnehmer (Aktivtausch). Die Höhe der Forderung entspricht dabei dem Nettoinvestitionswert des Leasingobjekts, d.h. der Summe der Mindestleasingzahlungen zuzüglich dem vom Leasingnehmer nicht garantierten Restwert (= Bruttoinvestitionswert) abzüglich des noch nicht realisierten Finanzertrags (Zinsanteil). Der Nettoinvestitionswert entspricht dabei oftmals dem Fair Value, ergänzt um die anfänglich direkten Kosten des Leasinggegenstands. Die Differenz zwischen Brutto- und Nettoinvestitionswert entspricht somit dem noch nicht realisierten Finanzertrag des Leasinggebers, der sich durch Diskontierung des Bruttoinvestitionswerts mit dem internen Zinsfuß des Leasinggebers berechnet, der so festgelegt ist, dass alle anfängli