Am 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Kraft getreten. Normiert wurde in Paragraph 198 GVG ein verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch für den Fall einer unangemessenen Verfahrensdauer. Ricarda-Charlotte Lorenz beleuchtet die dogmatischen Grundlagen dieses Entschädigungsanspruches unter Einbeziehung der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung. Insbesondere untersucht sie das neuralgische Verhältnis zwischen dem Recht auf angemessene Verfahrensdauer sowie dem Gebot der richterlichen Unabhängigkeit und setzt dies in Kontext zum Amtshaftungsanspruch aus Paragraph 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG sowie dem Entschädigungsanspruch aus Paragraph 198 GVG. Als Grundlage dient die Untersuchung über Vorgaben der EMRK und des Grundgesetzes an ein effektives Rechtsschutzmodell im Hinblick auf überlange zivilgerichtliche Verfahren. Die Arbeit wurde vom Alumniverein der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg mit dem Juratisbona-Preis für hervorragende Doktorarbeiten 2017 ausgezeichnet.