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Uwe-Carsten Völlink, Jan Ziekow (Beteiligte)

Vergaberecht (VgR), Kommentar


GWB, VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV, UVgO, VOB/A, VOL/A, VO (EG) 1370 Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste
Herausgegeben von Ziekow, Jan; Völlink, Uwe-Carsten
3. Aufl. 2018. XXXVI, 2396 S. 194 mm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2018
ISBN: 3-406-69504-3 (3406695043)
Neue ISBN: 978-3-406-69504-9 (9783406695049)

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Zum Werk
In dem Kommentar wird das gesamte Vergaberecht umfassend in praxisorientierter Form dargestellt wie es sich nach der Vergaberechtsreform 2016 darstellt.
Vorteile auf einen Blick
- das gesamte Vergaberecht auf Basis der Reform 2016 in einem Kommentar
- auf dem Stand des neuen Rechts
- von ausgezeichneten Experten praxisnah kommentiert
Zur Neuauflage
Die Vergaberechtsreform verändert das deutsche Vergaberecht grundlegend. Sowohl das GWB wie die vergaberechtlichen Verordnungen wurden stark erweitert oder neugefasst. Dafür entfallen die VOF und die VOL/A oberhalb der Schwellenwerte.
Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, dabei die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, so auch die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn.
Auch die Vergaberechtlichen Verordnungen sind durch die Reform wesentlich erweitert worden:
- Die Vergabeverordnung (VgV), in der die Vergabe von öffentlichen Aufträgen näher ausgestaltet wird
- Die Sektorenverordnung (SektVO), für Vergaben von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung
- Die neue Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), für Bau- und Dienstleistungskonzessionen
- Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
- Vergabeverordnung für die Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
- Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wurde 2017 neugefasst und ersetzt die VOL/A. Nach ihr werden Leistungen, die keine Bauleistungen sind unterhalb eines bestimmten Auftragswerts vergeben
Zielgruppe
Mit der öffentlichen Auftragsvergabe befasste Unternehmen, Behörden, Verwaltung und Justiz sowie der Anwaltschaft.