‹"¨ Der Studienkommentar vermittelt mit konzentriert geschriebenen Anmerkungen zu allen examensrelevanten Vorschriften des BGB das notwendige Wissen. Klausurerfolg im BGB setzt zudem das Verständnis für die Systematik des Gesetzes voraus. Deshalb macht der Studienkommentar das Verhältnis der zentralen Rechtsinstitute des BGB zueinander und die systematischen Verbindungslinien mit anderen zivilrechtlichen Vorschriften deutlich.
Außerdem enthält er
wesentliche Definitionen zu maßgeblichen Gesetzesbegriffen eine Verarbeitung zentraler Gerichtsentscheidungen systematische Zusammenstellungen wichtiger Tatbestandsvoraussetzungen