Neuerscheinungen 2018Stand: 2020-02-01 |
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Christian Friedrich Bock
Investorenvereinbarungen zur Sicherung von Arbeitnehmerinteressen.
Ein Beitrag zur Lehre vom Koalitionsvertrag. Dissertationsschrift
2018. 377 S. 377 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2018
ISBN: 3-428-15368-5 (3428153685)
Neue ISBN: 978-3-428-15368-8 (9783428153688)
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Gewerkschaften haben den eingeschränkten gesetzlichen Schutz der Arbeitnehmer beim Share Deal zuletzt durch Abreden mit einem hinter der Gesellschaft stehenden Investor kompensiert. Dabei programmieren sie unternehmerisches Verhalten und Organisationsentscheidungen mittels vertraglicher Einflussnahme auf Mehrheitsaktionäre vor. Zentrale Aspekte der Untersuchung bilden die Einordnung ins Kollektivvertragssystem sowie die zulässigen Regelungsgegenstände solcher Vereinbarungen.
Die Konsequenzen eines Betriebsübergangs für die Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber in
613a BGB ausschließlich für den sog. Asset Deal geregelt. Dass dieser Schutzmechanismus beim Share Deal nicht gilt, kompensieren Gewerkschaften durch neue Vereinbarungen mit Investoren. Die Untersuchung beurteilt die Zulässigkeit und die Grenzen solcher Investorenvereinbarungen einer Gewerkschaft mit einem hinter dem Rechtsträger stehenden Kapitaleigner anhand der bekannt gewordenen Vereinbarungen zwischen ACS und der Industriegewerkschaft BAU sowie Schaeffler und der Industriegewerkschaft Metall. Insbesondere befasst sich die Arbeit mit der Handlungsgrundlage, der Einordnung ins Kollektivvertragssystem, den zulässigen Regelungsgegenständen und der Zulässigkeit eines Kampfmitteleinsatzes für den Abschluss einer Investorenvereinbarung. Dabei wird ein eingeschränkter vertraglicher Zugriff auf unternehmerische und organisatorische Entscheidungen der Kapitaleigner deutlich.
1. Teil: Einführung und Grundlagen
Einführung - Motive für den Abschluss einer Investorenvereinbarung - Regelungsgegenstände einer Investorenvereinbarung
2. Teil: Investorenvereinbarung zwischen Investor und Gewerkschaft
Exklusive gewerkschaftliche oder konkurrierende betriebliche Abschlusszuständigkeit - Kollektivvertragliches Instrumentarium: Tarif-, Koalitions- und Schuldvertrag - Einordnung von Investorenvereinbarungen ins Kollektivvertragssystem - Zulässige Regelungsgegenstände einer Investorenvereinbarung - Kampfmitteleinsatz für den Abschluss einer Investorenvereinbarung
3. Teil: Investorenvereinbarung zwischen Investor und Zielgesellschaft
Rechtliche Grenzen einer Sicherung von Standorten und Arbeitsbedingungen - Gestaltungsmittel zur Absicherung von Arbeitnehmerschutzklauseln
4. Teil: Schluss
Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
Anhang
Appendix I: Vereinbarung zwischen ACS und der IG BAU - Appendix II: Vereinbarung zwischen Schaeffler und der IG Metall - Appendix III: Business Combination Agreement zwischen Demag Cranes und Terex
Literaturverzeichnis und Sachwortregister
"Investor Agreements Assuring Worker´s Interests"
The Council Directive 2001/23/EC safeguards an employee´s rights only in the specific event of transfers of undertakings or businesses. Share deals are not included in the scope of this Directive. In takeover situations, agreements between an investor and a trade union are especially useful for supporting labor interests. For instance, if a change of control occurred, the provisions outlined in the agreement would prevent change of legal form or influence other business decisions.