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Frauke Brosius-Gersdorf

Das Sonderungsverbot für private Ersatzschulen (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 GG)


Inhalt und Dimensionen des Sonderungsverbots sowie Konsequenzen für die Schülerauswahl und das Schulgeld der Ersatzschulen und für die Finanzhilfe der Länder
2018. 141 S. 141 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2018
ISBN: 3-428-15465-7 (3428154657)
Neue ISBN: 978-3-428-15465-4 (9783428154654)

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Das Sonderungsverbot des Grundgesetzes für private Ersatzschulen (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 GG) wird derzeit in der Wissenschaft und Praxis intensiv diskutiert. Die Autorin greift die Debatte auf und leuchtet Inhalt und Reichweite des Sonderungsverbots juristisch aus. Sie zeigt die Konsequenzen für die Schülerauswahl und die Erhebung von Schulgeld in der Praxis auf und schildert die Folgen des Sonderungsverbots für die Finanzhilfe der Länder.
Aus dem Sonderungsverbot des Grundgesetzes (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 GG) werden teilweise Vorgaben für den Schulgelddurchschnitt und die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft privater Ersatzschulen abgeleitet. Die Autorin hinterfragt diese Thesen kritisch, indem sie Inhalt und Reichweite des Sonderungsverbots juristisch ausleuchtet und Konsequenzen für die Praxis aufzeigt. Zusätzlich widmet sie sich den Folgen des Sonderungsverbots für die Finanzhilfe der Länder.

Im Ergebnis zeigt die Autorin, dass das Sonderungsverbot weder Direktiven für den Schulgelddurchschnitt noch für die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft enthält. Stattdessen müssen Ersatzschulen ihre Schülerinnen und Schüler unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern auswählen (Diskriminierungsverbot). Schulgeld müssen sich Eltern aller Einkommens- und Vermögensschichten leisten können (Fördergebot).
A. Aktuelle Debatte über das Sonderungsverbot und Gegenstand der Untersuchung

B. Das verfassungsrechtliche Sonderungsverbot als Voraussetzung der Ersatzschulgenehmigung (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG)

C. Adressat des Sonderungsverbots

D. Inhalt und Dimensionen des Sonderungsverbots

E. Konsequenzen des Sonderungsverbots für die Erhebung von Schulgeld

F. Konsequenzen für den Gesetzgeber und die (Schul-)Verwaltung

G. Verfassungsrechtliche Würdigung der Neuregelung des Schulgelds in Baden-Württemberg

H. Auswirkungen des Sonderungsverbots auf die Finanzhilfe der Bundesländer

I. Zusammenfassung der Ergebnisse

Literatur- und Sachwortverzeichnis
"´Sonderungsverbot´ for Private Schools"

At present, the constitutional requirements for private schools such as the "Sonderungsverbot" (Article 7 para. 4 sentence 3 clause 2 GG) is subject to intense discussions. The author takes up the discussions and examines the content and the reach of the Sonderungsverbot. She illustrates the consequences for pupils selection and for school fee. Besides, the consequences for financial aid of the Länder are demonstrated.
Studies of law in Hamburg. State examination 1995 und 2000. Doctorate 1997. LL.M. 1998 in Edinburgh. Advocate 2000 bis 2004. Postdoctorate habilitation 2004 bis 2010. Since 2010 owner of the chair for public law, in particular social security law, public commercial law and administrative science at Leibniz University Hannover, Law Faculty. 2011 Marie Elisabeth Lüders-award for the book ¯Demografischer Wandel und Familienförderung®. Since 2015 vicarious member of the constitutional court of the Free State of Saxony. Since 2017 member of the central ethics committee of federal medical association. The focus of research of Frauke Brosius-Gersdorf is on social security law, school law and public family law.