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Stand: 2020-02-01
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Walter Leisner

Der schöne Staat


Ästhetik in rechtlicher Ordnung
2018. 107 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2018
ISBN: 3-428-15532-7 (3428155327)
Neue ISBN: 978-3-428-15532-3 (9783428155323)

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"Staatsschönheit" ist bisher kein (staats-)rechtlicher Begriff. Hier wird gezeigt, worin er dort doch begegnet: in einer "Kunst im/als Recht", in realitätskonformer Fakten-Abbildung. Dieses "Schöne" steht neben dem "Wahren" und "Guten", als Ideal politscher Gemeinschaft. Mit ihrer "majestätischen Macht schützt, fördert sie Kunst" - "Schönheit" in Staatssprache, durch Kulturverwaltung, in ihrer Heimat. Dies steigert Ordnungs-, Legitimationskraft der Staatlichkeit - gerade in der Demokratie.
"Staatsschönheit" war bisher kein Gegenstand rechtlicher Betrachtungen, ästhetischen Ansprüchen hatten diese nicht zu genügen - abgesehen von ihrer allgemein-sprachlichen Form. Hier werden nun Aspekte behandelt, unter denen das Staatsrecht doch etwas zeigen kann, das als "schön" gelten darf: Sogleich begegnet hier "Kunst im Recht". Doch "Schönheit" kann auch eine Fakten-Abbildung zeigen, in "Realitätskonformität". Seit der Antike findet sich "das Schöne im Staat" neben dem "Wahren" und "Guten" in der Platonischen Trias. "Kalokagathia" wird erstrebt in Aristokratie, Religion, Staatsmoral. "Schönheit majestätischer Macht" begeistert. Öffentliche Gewalt bietet Schutz, Förderung, ja Schöpfung von Kunst, soll in Würde auftreten, handeln. Staatsrechtliche Begriffe zeigen ästhetischen Gehalt: Staats-Sprache, Kultur-Verwaltung, Heimat. "Schönheit" wirkt mit Legitimationskraft im Staatsrecht, in dessen Ordnung: vom Nomos zum Kosmos. Gerade in der Demokratie steigert dies menschliche Potenzen: Mehr Wissen, Mehr Wählen, Mehr Begeisterung.
Einleitung

"Staatsschönheit" - nicht nur "Staat und Schönheit" - Ein (un)mögliches Thema?

A. "Schön(heit)" als Rechtsbegriff des Staatsrechts - Allgemeines, Grundsätzliches - Erscheinungs-, Wirkungsformen

"Schön(heit)" als Rechtsbegriff - Kunstbegriff als Schönheitsbegriff im Staatsrecht - Problematik, Allgemeines - "Schönheit" als "Fakten-Abbildung", "Realitäts-Konformität" - Mögliche Erfassungskräfte und -wirkungen von "Schönheit" im Staatsrecht - Das "Schöne" als das "Wahre" und "Gute" - Der Staat: Schönheit der Macht (?) - "Majestät" in der Demokratie

B. Erscheinungen des "Schönen im Staat(srecht)" - Der "schöne Staat" in der Verfassungsdogmatik

"Das Schöne": Perspektivische Sichtweise auf "die Staatlichkeit" - "Staatsschönheit: Staat und/in Kunst" - Selbst-Sein, Erscheinen, Auftritt des Staates "in Schönheit" - Staatsschönheit in Staatshandeln - Alles in Allem: Schönheit eines "Staates im/als System" - Ergebnis zu einer dogmatischen Geltungsbedeutung eines "Schönen Staates" im Staatsrecht: In fieri

C. Staatsrechtliche Begriffe mit ästhetischem Gehalt

Fragestellungen - Staats-Sprache - "Kultur", "Kultus(-Verwaltung)" - Heimat - Auf dem Weg zu Neuer Staats-Ästhetik?

D. Rechtsdogmatische Folgerungen

Schönheit: Staatslegitimation in/aus Bewunderung - Staatlichkeit: Fassbar in "Ästhetik der Rechts-Macht"

E. Ordnung: Die Alte - Neue Staats-Schönheit

Vom Nomos zum Kosmos der Erde - Kosmos: Griechisch-antike "Ordnung" - Schmuck - Schönheit - Ordnung - Staat: eine notwendige Steigerung - "Mehr Staatsschönheit" als Staatslegitimation: Ein demokratisches Verfassungsprogramm - Staatsrecht: Institutionelle Steigerung menschlicher Erfassungspotenzen des Schönen - Staat: Menschliches Alles in Allem: In Schönheit

F. Ergebnisse