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Stand: 2020-02-01
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Andreas Tarde

Related Party Transactions


Empfehlungen zur Umsetzung der reformierten Aktionsärsrichtlinie vor dem Hintergrund eines englisch-deutschen Rechtsvergleichs
2018. 376 S. 216 mm
Verlag/Jahr: HEYMANNS 2018
ISBN: 3-452-29091-3 (3452290913)
Neue ISBN: 978-3-452-29091-5 (9783452290915)

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Große Unternehmensskandale können die Agenda der Legislative über Jahre hinweg prägen. Noch über ein Jahrzehnt nach den Zusammenbrüchen von Enron, Worldcom und Parmalat beschäftigen sich die Gesetzgeber weltweit mit den Gefahren von Related Party Transactions – jene Art Geschäfte zwischen Aktiengesellschaften und ihren Insidern, deren Vorkommen sich wie ein roter Faden durch die großen Unternehmensskandale am Beginn des neuen Jahrtausends zog.

Mit der Reformierung der Aktionärsrechterichtlinie hat sich nun auch die Europäische Union des Themas verstärkt angenommen. Um einen flächendeckend hinreichenden Aktionärsschutz in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, hat der Unionsgesetzgeber eine Reihe von Bestimmungen für Related Party Transactions in der reformierten Richtlinie vorgesehen.

Den deutschen Gesetzgeber stellen diese maßgeblich vom englischen Recht inspirierten Vorgaben vor eine große Herausforderung. Im Rahmen ihrer Umsetzung wird er nicht nur auf Konformität mit unionalem Recht, sondern in besonderem Maße auch auf eine systemwahrende Fortentwicklung des überkommenen nationalen Rechts achten müssen. Die vorliegende Untersuchung entwickelt hierzu Leitlinien.

Die Abhandlung nähert sich dem Phänomen Related Party Transactions über eine Betrachtung seiner rechtsökonomischen Grundlagen an. Sie wertet dabei Anregungen aus dem angloamerikanischen "law and economics"- und "law and finance"-Schrifttum aus, die auch den Unionsgesetzgeber maßgeblich beeinflusst haben. Herzstück der Abhandlung ist sodann ein funktionaler Rechtsvergleich der Regulierung von Related Party Transactions im englischen und deutschen Recht der Aktiengesellschaft bzw. der company. Ausgehend von den daraus gewonnenen Erkenntnissen analysiert die Untersuchung schließlich die neuen Richtlinienvorgaben für Related Party Transactions und trifft Reformempfehlungen zu ihrer Umsetzung ins deutsche Recht.
Große Unternehmensskandale können die Agenda der Legislative über Jahre hinweg prägen. Noch über ein Jahrzehnt nach den Zusammenbrüchen von Enron, Worldcom und Parmalat beschäftigen sich die Gesetzgeber weltweit mit den Gefahren von Related Party Transactions - jene Art Geschäfte zwischen Aktiengesellschaften und ihren Insidern, deren Vorkommen sich wie ein roter Faden durch die großen Unternehmensskandale am Beginn des neuen Jahrtausends zog.

Mit der Reformierung der Aktionärsrechterichtlinie hat sich nun auch die Europäische Union des Themas verstärkt angenommen. Um einen flächendeckend hinreichenden Aktionärsschutz in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, hat der Unionsgesetzgeber eine Reihe von Bestimmungen für Related Party Transactions in der reformierten Richtlinie vorgesehen.

Den deutschen Gesetzgeber stellen diese maßgeblich vom englischen Recht inspirierten Vorgaben vor eine große Herausforderung. Im Rahmen ihrer Umsetzung wird er nicht nur auf Konformität mit unionalem Recht, sondern in besonderem Maße auch auf eine systemwahrende Fortentwicklung des überkommenen nationalen Rechts achten müssen. Die vorliegende Untersuchung entwickelt hierzu Leitlinien.

Die Abhandlung nähert sich dem Phänomen Related Party Transactions über eine Betrachtung seiner rechtsökonomischen Grundlagen an. Sie wertet dabei Anregungen aus dem angloamerikanischen "law and economics"- und "law and finance"-Schrifttum aus, die auch den Unionsgesetzgeber maßgeblich beeinflusst haben. Herzstück der Abhandlung ist sodann ein funktionaler Rechtsvergleich der Regulierung von Related Party Transactions im englischen und deutschen Recht der Aktiengesellschaft bzw. der company. Ausgehend von den daraus gewonnenen Erkenntnissen analysiert die Untersuchung schließlich die neuen Richtlinienvorgaben für Related Party Transactions und trifft Reformempfehlungen zu ihrer Umsetzung ins deutsche Recht.