Eine haftungs- und versicherungsrechtliche Untersuchung der Notwendigkeit einer Beschränkung des 93 Abs. 2 S. 1 AktG sowie der Möglichkeiten einer Regressreduzierung de lege lata und de lege ferenda. Dis
Neuausg. 2018. LIV, 258 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2018
ISBN: 3-631-74417-X (363174417X)
Neue ISBN: 978-3-631-74417-8 (9783631744178)
Die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind einer potentiell existenzvernichtenden Haftung ausgesetzt. Die Autorin beleuchtet verschiedene Haftungsrisiken, analysiert mögliche Beschränkungen de lege lata sowie de lege ferenda und unterbereitet mit der Einführung einer Reduktionsklausel in 93 Abs. 2 AktG einen eigenen Reformvorschlag.Die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind einer potentiell existenzvernichtenden Haftung ausgesetzt. Weder die Business Judgement Rule noch die Grundsätze der Vorteilsanrechnung oder das Bestehen einer D&O-Versicherung bieten bei einer Inanspruchnahme durch die Gesellschaft ausreichenden Schutz. Die Autorin beleuchtet zunächst die wesentlichen Haftungsrisiken und analysiert die Möglichkeiten einer Regressreduzierung de lege lata. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Untersuchung der Übertragbarkeit des innerbetrieblichen Schadensausgleichs sowie der Haftungsbeschränkung qua Fürsorge- und Treuepflicht. Abschließend zieht sie Überlegungen de lege ferenda mit ein und unterbreitet mit der Einführung einer Reduktionsklausel in 93 Abs. 2 AktG einen Reformvorschlag.Bußgeldregress; Haftungsbeschränkung durch Vorteilsanrechnung - Abschlusskompetenz bei der D&O-Versicherung - Wirksamkeit von Kostenanrechnungsklauseln - Anwendung der arbeitsrechtlichen Haftungsbeschränkung - Regressreduzierung qua Fürsorge- und Treuepflicht - Haftungsbegrenzung auf einen Höchstbetrag - Kodifikation einer Reduktionsklausel. Isabelle Kilian studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Während des Referendariats in Düsseldorf und London war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei verschiedenen internationalen Kanzleien tätig. Als Rechtsanwältin berät sie seit 2014 im Versicherungsrecht.