Neuerscheinungen 2018Stand: 2020-02-01 |
Schnellsuche
ISBN/Stichwort/Autor
|
Herderstraße 10 10625 Berlin Tel.: 030 315 714 16 Fax 030 315 714 14 info@buchspektrum.de |
Heiko Sander
Pflegezeit und Familienpflegezeit aus arbeitsrechtlicher Sicht
Dissertationsschrift
Neuausg. 2018. 210 S. 5 Abb. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2018
ISBN: 3-631-74608-3 (3631746083)
Neue ISBN: 978-3-631-74608-0 (9783631746080)
Preis und Lieferzeit: Bitte klicken
Aufgrund der wachsenden Zahl an pflegebedürftigen Personen wurde 2007 das Pflegezeitgesetz geschaffen, um die Angehörigenpflege in heimischer Umgebung zu fördern. Die Arbeit untersucht die sich aus den Vorschriften des PflegeZG und dem 2012 hinzugekommenen FPfZG ergebenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen.
Der demographische Wandel in der Bundesrepublik Deutschland ist deutlich sichtbar. Anlässlich einer immer älter werdenden Bevölkerung hat der Gesetzgeber 2007 aufgrund der wachsenden Zahl an pflegebedürftigen Personen das Pflegezeitgesetz geschaffen, um die Angehörigenpflege in heimischer Umgebung zu fördern. Die Arbeit untersucht die sich aus den Vorschriften des Pflegezeitgesetzes und dem 2012 hinzugekommenen Familienpflegezeitgesetz ergebenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Dazu werden die neuen Vorschriften im Einzelnen im Kontext des geltenden Arbeitsrechts betrachtet sowie die sich stellenden Probleme herausgearbeitet und einer Lösung zugeführt. Soweit erforderlich, werden Vorschläge zur Anpassung des Gesetzestextes und abschließend ein Vorschlag für ein einheitliches Pflege- und Familienpflegezeitgesetz gemacht.
Anwendungsbereich des Pflegezeitgesetzes - Kurzzeitige Arbeitsverhinderung - Pflegezeit - Pflegeteilzeit - Vergütung - Urlaub - Kündigungsschutz - Sozialversicherung - Betriebliche Mitbestimmung - Familienpflegezeit
Heiko Sander war nach Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim wissenschaftlicher Mitarbeiter an Lehrstühlen der Universität Mannheim und der LMU München. Seit Ablegung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung am OLG München ist er als Akademischer Rat an der Juristischen Fakultät der LMU München tätig.