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Stand: 2020-02-01
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Christian Klein

Auswirkungen der Europäischen Grundrechtecharta auf die Verfahrensrechte der Drittbeteiligten im europäischen Beihilfeve


Dissertationsschrift
Neuausg. 2018. 270 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2018
ISBN: 3-631-74911-2 (3631749112)
Neue ISBN: 978-3-631-74911-1 (9783631749111)

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Der Autor geht der Frage nach, ob das Recht auf gute Verwaltung in Art. 41 GrCh zu einer Ausweitung der Verfahrensrechte der Beihilfeempfänger und Konkurrenten im europäischen Beihilfeverfahren führt. Er zeigt Wege auf, wie das Beihilfeverfahren den Anforderungen dieses Grundrechtes angepasst werden kann, ohne dass es an Effektivität einbüßt.
Das Anhörungsrecht der Drittbeteiligten im europäischen Beihilfeverfahren ist derzeit nur auf das förmliche Prüfverfahren beschränkt. Hingegen wird die weit überwiegende Zahl der Verfahren im Vorprüfungsverfahren beendet. Der Autor untersucht die Auswirkungen der Kodifizierung des Rechtes auf gute Verwaltung in Art. 41 GrCh auf die Verfahrensrechte im Beihilfeverfahren. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Verfahrensrechte der Konkurrenten, aber auch der Beihilfeempfänger durch die Verfestigung dieses Rechtes in der Grundrechtecharta eine Aufwertung erfahren haben. Der Band zeigt Wege auf, wie das auf zügige Erledigung ausgerichtete Vorprüfungsverfahren grundrechtskonform reformiert und der Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren durch ein Widerspruchsverfahren verbessert werden können.
Entwicklung der Verfahrensrechte der Beihilfeempfänger und Konkurrenten im Beihilfeverfahren - Verfahrensrechte im europäischen Eigenverwaltungsrecht - Bedeutung des Rechtes auf gute Verwaltung - Anspruch der Drittbeteiligten auf erweiterte Verfahrensrechte (Akteneinsichts-, Anhörungsrechte im Vorprüfungsverfahren)

Christian Klein studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nach Erster Juristischer Staatsprüfung absolvierte er sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Koblenz und legte dort sein Zweites Juristisches Staatsexamen ab. Im Anschluss war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung von Univ.-Prof. Dr. Josef Ruthig in Mainz tätig.