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Maximilian Backhaus
Anwendbarkeit und Anwendung des Kartellrechts auf den Kapitalmarkt sowie dessen Verhältnis zum Kapitalmarktrecht
Dissertationsschrift
Neuausg. 2018. 396 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2018
ISBN: 3-631-77341-2 (3631773412)
Neue ISBN: 978-3-631-77341-3 (9783631773413)
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Dieses Buch behandelt die Anwendung des Kartellrechts am Kapitalmarkt, insbesondere auf die Aktienmärkte. Ein Augenmerk liegt auf der Marktabgrenzung. Ferner beleuchtet es die parallele Anwendung von Kartell- und Kapitalmarktrecht sowie die Auflösung der Problematik paralleler Bußgelder über "ne bis in idem" und entwickelt einen Prüfungsleitfaden.
Dieses Buch beleuchtet das Nebeneinander von Kartell- und Kapitalmarktrecht am Kapitalmarkt auf Verbots- und Sanktionsebene mit einem Fokus auf den Börsenhandel. Der Autor stellt die Anwendbarkeit des Kartellrechts abstrakt sowie an Beispielen dar. Er geht wesentlich auf die kartellrechtliche Marktabgrenzung und Einflüsse der Kapitalmarktorganisation und -struktur ein. Zum Verhältnis der Rechtsgebiete erarbeitet der Autor abstrakt und am Beispiel der Kursstabilisation, dass trotz Überschneidungspunkten die parallele Anwendung der Rechtsmaterien geboten ist und primär Verbote vorgehen. Parallele Bußgelder misst der Autor an "ne bis in idem". Abschließend entwickelt er einen Leitfaden für die Prüfung der kartellrechtlichen Verbote am Kapitalmarkt.
Anwendbarkeit und Anwendung des Kartellverbots und Missbrauchsverbots - Marktabgrenzung im Börsenhandel - Marktmanipulation - Kursstabilisation - Verhältnis von Kartellrecht und Kapitalmarktrecht - Parallele Bußgelder - Ne bis in idem - Prüfungsleitfaden für die kartellrechtlichen Verbote
Maximilian Backhaus studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Dort erfolgte am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Unternehmens-, Wirtschafts- und Kartellrecht bei Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M (Yale), die Promotion. Parallel veröffentlicht er Beiträge im Gesellschaftsrecht.