Der Schutz von Fotografien ohne Werkqualität steht im Widerspruch zur sonstigen Systematik des Deutschen Urheberrechts. Seit der Einführung des gesetzlichen Schutzes hat sich nicht nur die Technik stetig weiterentwickelt; zugleich sind die Anforderungen an die Schöpfungshöhe von Lichtbildwerken erheblich gesunken. Vor diesem Hintergrund stellt Melanie Overbeck die Schutzwürdigkeit einfacher Lichtbilder in Frage und wirft damit ein neues Licht auf das Spannungsfeld zwischen den stetig wachsenden technischen Möglichkeiten und dem Schutz des geistigen Eigentums.Melanie Overbeck ist seit 2013 Dezernentin bei der Bezirksregierung Münster. Zuvor war sie als Unternehmensjuristin tätig.