Der Zugang zu den Heilberufen und die Gestaltung ihrer Ausbildung werden von nationalem und unionalem Recht geprägt. Die Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) liefert die wesentlichen Vorgaben hierzu. Damit wird die gegenseitige Anerkennung der heilberuflichen Qualifikationen in den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht. In dem vorliegenden Werk (Dissertation Univ. Kiel) werden die Einflüsse des unionalen Rechts auf die bundesrechtliche Regulierung der Heilberufe untersucht.Die Autorin war bis September 2014 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialrecht und Gesundheitsrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und ist seit 2017 in einer Wirtschaftskanzlei in Flensburg im Schwerpunkt Medizinrecht tätig.