Neuerscheinungen 2018Stand: 2020-02-01 |
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Egon Murfeld
Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft
Herausgegeben von Murfeld, Egon
8. Aufl. 2018. 1398 S. 243 x 177 mm
Verlag/Jahr: HAUFE-LEXWARE 2018
ISBN: 3-648-11207-4 (3648112074)
Neue ISBN: 978-3-648-11207-6 (9783648112076)
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Sowohl für Praktiker als auch für die Aus-, Weiter- und Fortbildung für Immobilienkaufleute: Der "Murfeld" ist seit langem unverzichtbar für Praktiker als auch für die Aus-, Weiter- und Fortbildung. Das Autorenteam aus renommierten Immobilien-Experten lässt keine betriebswirtschaftliche Frage unbeantwortet. Das Lehr- und Praktikerbuch geht in seiner 8. Auflage auf alle geplanten Neuerungen im Mietrecht ein. Die aktualisierte Auflage enthält neue BGH-Urteile, das geänderte Bauvertragsrecht sowie die Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler.
Inhalte:
Die gesamte Immobilienwirtschaft in 15 Kapiteln, unter anderem:
Unternehmen und Märkte der Immobilienwirtschaft
Controlling und Marketing
Steuern und Versicherungen für Immobilien
Bautechnische Grundlagen
Immobilienentwicklung, Objektfinanzierung und Immobilienmanagement
Erwerb und Veräußerung, der Makler als Dienstleister
In der Neuauflage:
Alle Neuerungen zum Mietrecht
Aktuelle BGH-Urteile
Geändertes Bauvertragsrecht seit 1.1.2018
Die Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler
8.4 VERSICHERUNGSVERMITTLER
Für denjenigen, der Versicherungsschutz sucht und hierbei fachmännischen Rat in Anspruch nehmen möchte (besser gesagt: muss), kommen als Versicherungsvermittler im Sinne von
59 Versicherungsvertragsgesetz in Betracht:
Versicherungsvertreter und
Versicherungsmakler.
Wichtiger Hinweis : Wer gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler tätig ist, bedarf seit 2007 einer Erlaubnis nach
34d Gewerbeordnung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:
Zuverlässigkeit: keine rechtskräftige Verurteilung in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat.
Geordnete Vermögensverhältnisse: Es darf kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragsstellers eröffnet - oder mangels Masse abgewiesen - worden sein. Er darf keine eidesstattliche Versicherung vor dem für ihn zuständigen Amtsgericht/Vollstreckungsgericht abgegeben haben.
Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung : Vermögensschadenhaftpflicht mit 1,13 Millionen € pro Versicherungsfall und 1,7 Millionen € für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Nachweis über die erforderliche Sachkunde : erfolgt mit der erfolgreichen Ablegung einer Sachkundeprüfung vor der IKH bzw. einschlägigen Bildungsabschlüssen.
Es bestehen Ausnahmen von diesen Regelungen, auf diese wird hier jedoch nicht eingegangen.
Demjenigen, der sich Versicherungen vermitteln lässt, sollte jederzeit bewusst sein, dass größte Sorgfalt bei der Auswahl des Versicherungsvermittlers angebracht ist. Wiederholt ist darauf hinzuweisen, dass seit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes 1994 die Vielfalt der Versicherungsprodukte so zugenommen hat, dass eine Versicherungsvermittlung verantwortungsvoll nur
auf hohem fachlichem Niveau,
mit regelmäßigem aktualisiertem Wissen und
hervorragender Kenntnis der Versicherungsprodukte
möglich ist.
Die Informations- und Beratungspflichten sind für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler unterschiedlich. Alle Versicherungsvermittler werden auf Antrag bei der zuständigen IHK in ein Versicherungsvermittlungs-Register (vermittlerregister.info) eingetragen, das vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag geführt wird. Nach dessen Statistik waren in diesem Vermittlungsregister zum 30.9.2013 insgesamt 246.856 Versicherungsvermittler eingetragen.