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Michael Stellwag

Österreichische Neutralität und die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union


Ein Blick auf die Vereinbarkeit von immerwährender Verpflichtung und Beistandspflicht
2018. 20 S. 210 mm
Verlag/Jahr: GRIN VERLAG 2018
ISBN: 3-668-74654-0 (3668746540)
Neue ISBN: 978-3-668-74654-1 (9783668746541)

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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,0, Universität Wien (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Außen-, Sicherheits- und Friedenspolitik von Österreich, Sprache: Deutsch, Abstract: 1955 wurde das von den Bedingungen der Siergermächte des Zweiten Weltkriegs beherrschte Land unabhängig. Bedingung dafür - vor allem von Seiten der Sowjetunion - war die neutrale außenpolitische Ausrichtung Österreichs. Mit dem "Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität" erfüllte Österreich diese Bedingung. Über die Jahrzehnte veränderte sich die weltpolitische Lage. Die Verpflichtungen der Neutralität verloren dadurch ihre Gültigkeit nicht, sondern erhielt eine differenzierte, engagierte Prägung. Sie ist vereinbar mir der Mitgliedschaft der Vereinten Nationen und den Peacekeeping-Einsätzen im Rahmen eines Mandats des UN-Sicherheitsrates.

Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 flammt regelmäßig eine Debatte über die Vereinbarkeit der immerwährenden Neutralität und den Verpflichtungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU auf. Der Vertrag von Lissabon von 2007 brachte gegenseitige Beistandsklauseln zwischen den EU-Mitgliedstaaten mit sich, die auf dem ersten Blick einen klaren Widerspruch zur Neutralität darstellen. Es wird analysiert, wie genau diese Beistandsklausel die militärische Neutralität tangiert. Anhand der in den Vertrag von Lissabon integrierten sogenannten "Irischen Formel" sowie des Fallbeispieles des Einforderns des Bündnisfalls von Frankreich 2016 wird festgestellt, dass eine juristische und realpolitische Vereinbarkeit zwischen der immerwährenden Neutralität Österreichs und der Beistandspflicht in der GSVP der EU zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegeben ist.