Die Frage nach der auf die Haftung des gesetzlichen Abschlussprüfers anwendbaren Rechtsordnung hat aufgrund der erheblichen Unterschiede in der Ausgestaltung der Prüferhaftung in den nationalen Rechtsordnungen und aufgrund häufig bestehender grenzüberschreitender Bezüge eine große praktische Bedeutung. Vor dem Hintergrund der teilweisen Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts (Rom I- und Rom II-Verordnung) bedarf es insoweit einer einheitlichen europäischen Auslegung der relevanten Vorschriften. Diese Thematik wurde bislang noch nicht wissenschaftlich aufgearbeitet.
Das Werk analysiert die Qualifikation und die Anknüpfung der Haftung des gesetzlichen Abschlussprüfers gegenüber der geprüften Gesellschaft sowie gegenüber prüfungsvertragsfremden Dritten. Hierbei werden die Schwächen der aktuellen Regelungen des IPR herausgearbeitet und in der Praxis verwendbare Lösungsvorschläge erbracht.