Die Restitution von abhanden gekommenen oder kriegsbedingt verbrachten Kunstwerken und Kulturgütern wirft fast immer Fragen des Internationalen Privatrechts auf. Zugleich sehen sich Anspruchsteller regelmäßig vor großen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche in grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dies betrifft vor allem illegal ausgegrabene und aus aktuellen Krisen- und Kriegsgebieten ausgeführte archäologische Objekte, aber auch NS-Raubkunst.
Das Europäische Parlament hat deswegen überprüfen lassen, ob die EU gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung und Förderung des "private enforcement" im Kulturgutschutzrecht ergreifen sollte. Der vorliegende Text enthält die hierzu vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Studie und die hieraus bisher abgeleiteten Folgerungen.