Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem XXII. Hauptgutachten "Wettbewerb 2018", die gesetzlichen Rahmenbedingungen an den digitalen Wandel anzupassen. Die Digitalisierung schreitet in vielen Bereichen der Wirtschaft voran. Preise werden zunehmend auf Grundlage von Algorithmen gesetzt. Streaming-Dienste und Videoportale schieben sich in der Zuschauergunst nach vorne und ersetzen das klassische Fernsehen. Bei der Arzneimittelversorgung ergänzt der Online-Handel zunehmend die Leistungen der niedergelassenen Apotheken. Den daraus resultierenden Strukturwandel gilt es zum Wohle der Verbraucher zu gestalten, mit fairen Regeln für die hergebrachten und die neuen Anbieter. Weiterhin befasst sich die Monopolkommission mit der Konzentration und Verflechtung von Großunternehmen sowie der Entwicklung von Marktmachtindikatoren. Auf der Grundlage einer Analyse der nationalen und europäischen Kartellamtspraxis werden Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber und die Kartellbehörden gemacht.