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Olaf Achtelik, Bundesverband der Deutschen Vo
(Beteiligte)
MaRisk-Compliance
Proportionale Anwendung im genossenschaftlichen Sektor
Herausgegeben von Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
2018. 90 S. 20.9 cm
Verlag/Jahr: DEUTSCHER GENOSSENSCHAFTS-VERLAG 2018
ISBN: 3-87151-218-4 (3871512184)
Neue ISBN: 978-3-87151-218-6 (9783871512186)
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Mit der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen MaRisk-Novelle wurden in Deutschland erstmals konkrete Vorgaben für eine sogenannte MaRisk-Compliance-Funktion aufgestellt, die Teil des internen Kontrollsystems ist. Die MaRisk-Compliance-Funktion hat vor allem die Aufgabe, Risiken entgegenzuwirken, die sich aus einer Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können und die Geschäftsleitung eines Instituts bei der Implementierung entsprechender Vorschriften zu unterstützen. Durch die MaRisk-Novelle vom 27. Oktober 2017 wurden die Vorgaben zur MaRisk-Compliance, insbesondere im Hinblick auf deren organisatorische Ansiedlung und Auslagerung, weiter konkretisiert. Zudem wurden parallel zur Neufassung der MaRisk die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA zur Internen Governance überarbeitet, die ebenfalls weitere Regelungen für die Compliance enthalten.
Die Broschüre stellt die einzelnen Facetten der MaRisk-Compliance-Funktion systematisch geordnet dar und kann somit einerseits dem erfahrenen MaRisk-Compliance-Beauftragten als Nachschlagewerk dienen, eignet sich jedoch andererseits auch als erste Übersicht für Neueinsteiger in diese Position und die Thematik. Neben einer Beschreibung der rechtlichen Basis der Regelungen wird vor allem auf Aufgaben, Befugnisse und organisatorische Ansiedlung der MaRisk-Compliance-Funktion sowie Möglichkeiten der Auslagerung eingegangen. Wo immer möglich werden dabei auch praktische Erfahrungen mit der Funktion aus den vergangenen Jahren eingearbeitet und die Arbeitshilfen, die im Verbund zur Verfügung stehen, beschrieben. Kernanliegen war es dabei gerade im Hinblick auf die kleinen und mittleren Genossenschaftsbanken, das Proportionalitätsprinzip in den Vordergrund zu stellen und nicht alles, was technisch möglich und bei großen Instituten vielleicht auch angezeigt ist, als für alle Institute maßgebliche Best Practices heranzuziehen.