Ab Februar 2019 ändert sich der rechtliche Rahmen für Speziallebensmittel. Dann müssen Sie für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung neue Vorgaben einhalten, die u.a. die Kennzeichnung und Werbung betreffen. Die Broschüre "Fragen & Antworten Speziallebensmittel" beantwortet Ihnen u.a. diese Fragen:
Welche Lebensmittel fallen unter die Verordnung (EU) Nr. 609 / 2013? Welche Stoffe dürfen laut Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 609 / 2013 eingesetzt werden? Welche zusätzlichen Kennzeichnungspflichten neben der LMIV gelten durch die Verordnungen (EU) Nr. 609 /2013 und 2016 / 128 und welche Besonderheiten gobt es bei der Nährwertdeklaration? Muss man das Inverkehrbringen von Speziallebensmitteln melden? Welche Anforderungen gelten zu Pestiziden in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung? Was hat es mit dem Verbot der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf sich?
So sind Sie für die Fragen zu dem aktuellen Thema der Kennzeichnung und Bewerbung von Speziallebensmitteln gerüstet. Denn nur ein einwandfrei zusammengesetztes und aufgemachtes Produkt kann erfolgreich im Markt bestehen.Aus dem Inhalt von "Fragen & Antworten: Health-Claims-Verordnung":
Einleitung Anwendungsbereich "Speziallebensmittel" -Verordnungen Adessatenkrei Allgemeine Regelungen und Informationen durch die FSG-VO BEsondere Regelungen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgennahrung durch die Delegierte Verordnung (EU) 2016 / 127 Anhang