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Marie Moritz

Deutschland und Großbritannien in der europäischen Umweltpolitik. Die Umsetzung der Abfall- und Energiepolitik


2018. 40 S. 220 mm
Verlag/Jahr: BACHELOR + MASTER PUBLISHING 2018
ISBN: 3-9599307-6-3 (3959930763)
Neue ISBN: 978-3-9599307-6-5 (9783959930765)

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Die Europäische Umweltpolitik ist äußerst heterogen organisiert. Dennoch bilden ihre Prinzipien, Richtlinien und Verordnungen die Grundlage für Aktionsprogramme und nationale Gesetzgebungen. In den 1980er Jahren eingeführt, entwickelt sich die europäische Umweltpolitik bis heute ständig weiter.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den beiden einst großen Einflussnehmern auf die Umweltpolitik, Deutschland und Großbritannien, bei der Umsetzung zweier moderner Richtlinien aus den Bereichen Abfall- und Energiemanagement.
Anhand der Waste of Electrical and Electronic Equiment Directive - WEEE, Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances - RoHS, Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen - EDL-RL, und ihre Folgeversion EnEff-RL wird die Europäisierung der Umweltpolitik untersucht und die veränderte Position der Untersuchungsländer erklärt.
Textprobe:
Kapitel 4: Die Europäisierung der Umweltpolitik:
Um die Europäisierung der Umweltpolitik untersuchen zu können soll sie anhand von zwei Beispielen untersucht werden. Diese Bereiche der Umweltpolitik, die auf ihren Europäisierungsgrad untersucht werden sollen, sind der Bereich der Abfallpolitik als Umwelt-Policy und der Bereich der Energieeffizienz als zu ökologisierender Bereich und Schnittstellenbeispiel.
4.1: Beispiel Abfallpolitik:
Lange Zeit war die europäische Abfallpolitik ein gutes Beispiel für die Umsetzungsprobleme, welche EU-Vorgaben in Form von Richtlinien mit sich brachten. Die Vorgaben der Union überforderten die nationalen Behörden in deren Umsetzung, weshalb es trotz der Implementierung noch immer zu illegalen Abfallbeseitigungen kam (vgl. Schwarz 2002: 198).
Den Rahmen für das europäische Abfallrecht bildet die Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG, die 1998 erstmals verabschiedete wurde. Zudem hat die EU verschiedene Verordnungen und Richtlinien zu bestimmten Abfallstoffen (z.B. Titanoxid, polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle) und Bereichen der Abfallproduktion und Verwendung (Bsp. Klärschlämme in der Landwirtschaft, Deponien, Altfahrzeuge) erlassen (vgl. Bundesamt für Umwelt 2012: 3). Gemäß Artikel 3 der Abfallrahmenrichtlinie wird als "Abfall jede[r] Stoff oder Gegenstand [angesehen], dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss" (Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG:
.3 (1): S.9). Die Leitidee der Abfallpolitik ist dabei die Einschränkung der Abfallbildung, die Verwertung und Umwandlung von Abfällen, die Gewinnung von Rohstoffen und gegebenenfalls von Energie sowie alle anderen Verfahren zur Wiederverwendung von Abfällen. Aus dieser hat sich eine Verwertungshierarchie ergeben, deren Kurzfassung Vermeidung, Verwendung, Verwertung, Beseitigung lautet. Sie ist Grundlage der europäischen Abfallpolitik (vgl. Pies et al. 2005: 7f) und wurde auch im siebten Umweltaktionsprogramm von 2012 in Bezug auf Behandlung und Vermeidung von Abfällen wieder erwähnt (vgl. Europäische Kommission 2014).
Um die Vermeidung von Abfällen voranzutreiben werden vor allem Produzenten und (Zwischen-)Händler verschiedener Produkte in die Verantwortung genommen. Bereits 1996 sah eine Kommissionsstrategie vor, dass Abfälle in unmittelbarer Nähe zu ihrem Ursprungsort behandelt werden sollen. Das sogenannte proximity principle wollte so Risiken, die beim Transport gefährlicher Stoffe entstehen vermeiden und das Verursacherprinzip hervorheben (vgl. Heumader 2014: 202). Durch die Regulierung verschiedener, in der Regel schwer zu entsorgender Inhaltsstoffe und deren Einbezug in den Entsorgungsvorgang versucht die EU Anreize für eine umweltgerechte Produktion zu schaffen (vgl. Bundesamt für Umwelt 2012: 13). Durch eine ressourcenschonende Verarbeitung, können diese u.a. Einsparungen in der Produktion erzielen (vgl. Heumader 2014: 203). Das Vorsorgeprinzip kommt hier ebenfalls zum Tragen, da die Entstehung von Abfall von Beginn an vermieden werden soll (vgl. ebd.: 203).
Ein Beispiel für die Regulierung der Produktion und Entsorgung sind die Waste of Electrical and Electronic Equipment Directive oder WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) und die Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances 2002/95/EG (RoHS). Beide beziehen sich auf Abfälle aus Elektro- und elektronischen Geräten (im weiteren Elektroabfälle) und regeln den Umgang mit deren zunehmender Menge (vgl. ebd.: 202). Abfälle aus elektrischen Geräten bilden heute den am schnellsten wachsenden Abfallstrom in der EU. 2005 entfielen allein 9 Mio. Tonnen auf Elektroabfälle für 2020 werden über 12 Mio. Tonnen prognostiziert (vgl. Umweltbundesamt 2015). Da Elektrogeräte aus einer Zusammensetzung verschiedenster, teils gefährlicher Stoffe bestehen geht von Elektroabfällen, die nicht richtig entsorgt wurden, ein großes Risiko für Mensch und Umwelt aus. Um Schäden zu verhindern, ist es d