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Benjamin Bastl, Gerhard Nadler
(Beteiligte)
First Responder-Dienste bei Freiwilligen Feuerwehren in Bayern. Entwicklung, Konzepte, Leistungsfähigkeit
Organisation und Recht des Rettungswesens. Band 3
Herausgegeben von Nadler, Gerhard
2018. 96 S. 34 Abb. 210 mm
Verlag/Jahr: DIPLOMICA 2018
ISBN: 3-9614659-5-9 (3961465959)
Neue ISBN: 978-3-9614659-5-8 (9783961465958)
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In diesem Buch wird die Entwicklung des First Responder-Dienstes in Bayern seit den Anfängen in der ersten Hälfte der 1990er Jahre aufgezeigt. Zunächst erfolgt eine Ausleuchtung der Historie. Dies ist aufschlussreich, da die gegenwärtigen Systeme durch die Historie geprägt sind. Im Anschluss wird auf Grundlage einer erfolgten Erhebung aufgezeigt, wie der First Responder-Dienst der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern gegenwärtig aufgestellt ist. Zum einen wird ein Blick auf das Bundesland Bayern im Gesamten geworfen. Zum anderen wird dargelegt, wie der First Responder-Dienst der Freiwilligen Feuerwehren in den Landkreisen München, Ebersberg und Rosenheim, in denen die "Organisierte Erste Hilfe" durch Freiwillige Feuerwehren ihren Ursprung hat, derzeit organisiert ist und durchgeführt wird. Der Fokus liegt dabei auf Ausbildung, Ausstattung und Leistungsfähigkeit.
Textprobe:
Kapitel 3.4. Derzeitige Vorgaben für den FR-Dienst
Die derzeit geltenden Vorgaben zur Durchführung des FR-Dienstes in Bayern sind größtenteils im "Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe (Ersthelfergruppen) in Bayern" des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.02.2013 festgelegt. Daher sind alle Angaben, sofern nicht anders gekennzeichnet, aus diesem Leitfaden entnommen. Weitere Rechtsgrundlagen werden an entsprechender Stelle genannt. Im Folgenden werden Eckpunkte der zur Durchführung des FR-Dienstes einzuhaltenden Vorgaben und Rechtsnormen dargestellt.
3.4.1. Allgemeine Vorgaben
Wie bereits in Kapitel 1.4. beschrieben ist die "Organisierte Erste Hilfe" in Art. 2 Abs. 17 BayRDG definiert. Für die Aufnahme des FR-Dienstes bedarf es der Zustimmung des jeweiligen ZRF, da dieser im Vorfeld entscheiden muss, ob die Alarmierung der Gruppen Organisierter Erster Hilfe von der jeweiligen Integrierten Leitstelle übernommen werden kann oder ob diese zusätzliche Aufgabe zu Defiziten bei der Erledigung ihrer originären Aufgaben führt (Art. 3 Abs. 6 ILSG). Dies ist notwendig, da die Alarmierung von Einsatzkräften und -mitteln gemäß Art. 2 Abs. 1 ILSG nur durch die Intergierte Leitstelle (bzw. von Feuerwehreinsatzzentralen gemäß Art. 10 Abs. 10 ILSG) erfolgen darf.
Für Feuerwehren gilt zusätzlich, dass die Aufnahme des FR-Dienstes nur zulässig ist, wenn dadurch die Einsatzbereitschaft nicht eingeschränkt wird (Art. 4 Abs. 3 BayFwG). Die Entscheidung über die Aufnahme liegt bei den jeweiligen Kommunen als Träger der Feuerwehren.
3.4.2. Ausbildung
Die Ausbildung von FR-Einsatzkräften ist hauptsächlich auf die festgelegten Tätigkeitsbereiche und genannten Einsatzindikationen ausgerichtet. Die Tätigkeitsbereiche umfassen das Erfassen und Beurteilen der Vitalfunktionen, die Behandlung von Störungen der Vitalfunktionen und sonstige Maßnahmen Erster Hilfe. Weiterhin ist die Übernahme von organisatorischen Maßnahmen, die im Rahmen von FR-Einsätzen anfallen können (z.B. qualifizierte Rückmeldung, Absicherung der Einsatzstelle) durch die FR-Einsatzkräfte möglich. Als Einsatzindikationen sind im oben erwähnten Leitfaden, der sich diesbezüglich sich am bayerischen Notarztindikationskatalog (gültig seit 01.10.2002) orientiert, genannt:
- Bewusstlosigkeit,
- ausgeprägte oder akute zunehmende Atemnot, Zyanose, Atemstillstand,
- Kreislaufstillstand, Verdacht auf Kammerflimmern, Vernichtungsschmerz,
- Sturz aus großer Höhe,
- Polytrauma,
- schwere äußere Blutung
Im Einzelnen sind die verpflichtenden Ausbildungsinhalte die Feststellung und Beurteilung der Vitalfunktionen, Maßnahmen der Blutstillung, Lagerung des Patienten und das Immobilisieren der Halswirbelsäule. Ein wichtiger Bestandteil ist die Ausbildung im Bereich der BLS-Maßnahmen inklusive dem Einsatz eines AED sowie Maßnahmen der Sauerstoffapplikation und Beatmungstechniken mit Hilfsmitteln (nicht näher genannt). Der Fokus liegt dabei auf der praktischen Ausbildung.
Es existieren zwei Ausbildungsmodelle mit unterschiedlicher Dauer. Beide Ausbildungskonzepte beinhalten einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs bzw. setzen diesen voraus. (Anmerkung: Bei Freiwilligen Feuerwehren ist dieser 16-stündige Erste-Hilfe-Kurs Bestandteil der Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung bei FF), siehe FwDV 2).
Das erste Ausbildungsmodell umfasst 48 Stunden und wird als Grundqualifikation bezeichnet. Dieses Modell sieht in ihrem Curriculum eine 12-stündige theoretische Ausbildung, eine 12-stündige praktische Ausbildung sowie 8 Stunden Training anhand von Fallbeispielen vor. Das Verhältnis Theorie und Praxis liegt (ohne Einrechnung des Erste-Hilfe-Kurses) bei 12:20 Stunden (37:63%).
Das zweite Ausbildungsmodell umfasst 80 Stunden, die sich wie folgt aufteilen: 26 Stunden entfallen auf die theoretische Ausbildung, 24 Stunden auf die praktische Ausb