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Philipp Moritz Fischer, Gerhard Nadler
(Beteiligte)
Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erste-Hilfe-Leistung in der Bevölkerung
Herausgegeben von Nadler, Gerhard
2018. 68 S. 9 Abb. 210 mm
Verlag/Jahr: DIPLOMICA 2018
ISBN: 3-9614666-3-7 (3961466637)
Neue ISBN: 978-3-9614666-3-4 (9783961466634)
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Plötzlich bewusstlos in der Öffentlichkeit zusammenbrechen oder einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden: Dies kann jedem von uns jederzeit widerfahren.
Selbst in Deutschland, welches über ein flächendeckendes, gut ausgebautes Rettungsdienstsystem verfügt, benötigt professionelle Hilfe im Schnitt 10 Minuten bis zum Eintreffen am Notfallort. 10 Minuten, die unter Umständen über Leben und Tod entscheiden. In dieser Zeit ist der Betroffene auf die Hilfe und das Eingreifen von Passanten angewiesen - doch die Hilfsbereitschaft lässt hier sehr häufig zu wünschen übrig.
Diese Untersuchung zeigt, dass die Ausbildung und Effizienz in Erster Hilfe mit nur wenigen Maßnahmen deutlich gesteigert werden können. Damit Erste Hilfe-Maßnahmen adäquat und routiniert durchgeführt werden, um somit die Überlebenschance der Betroffenen signifikant zu steigern, sollte über eine regelmäßige Erste Hilfe-Kursteilnahme in Deutschland nachgedacht werden.
Textprobe:
Kapitel 3: Erste Hilfe:
Die Bereitschaft Erste Hilfe zu leisten, hängt davon ab, wie sicher sich der Laie im Umgang mit einer bewusstlosen Person fühlt und wie umfangreich das Wissen über die Laienreanimation ist. Es dürfen also nicht, fehlendes Handeln und mangelndes Engagement, als Zeichen von Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal des Patienten ausgelegt werden, da der "grundsätzliche Wille zu helfen" (19) besteht.
Welche Angebote und Möglichkeiten jeder Einzelne hat, Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Verletzten zu erwerben, wird im Nachfolgenden beleuchtet.
3.1: Organisatorische Grundlagen:
Verantwortlich für die Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland ist die "Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe" (BAGEH), gegründet 1988. Hierbei handelt es sich nicht um einen eigenständigen Verein, sondern den Zusammenschluss der fünf selbstständigen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Johanniter-Unfallhilfe e.V., Malteser Hilfsdienst e.V. und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V., welche im Jahr 1994 mit aufgenommen wurde.
Die BAGEH sieht es als ihre Aufgabe an, die Bevölkerung auf die Bedeutung der Ersten Hilfe durch Laien aufmerksam zu machen und initiiert Aufklärungsmaßnahmen. Auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung, dem German Resuscitation Council (GRC) e.V., wird hingewiesen.
Die BAGEH präsentiert Arbeitsergebnisse und gemeinsame Aktionen zur Ersten Hilfe und deren Ausbildung, der Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung ist zudem noch an der Überprüfung und Herausgabe von Leitlinien beteiligt und befasst sich mit der "Aufklärung, Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der Wiederbelebung" (20).
3.2: Ausbildung in Erster Hilfe:
Obwohl die Erste-Hilfe-Ausbildung in der Bevölkerung die Bereitschaft von Laien erhöht, im Notfall tatsächlich Erste Hilfe zu leisten, gibt es in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Bis zum 31. März 2015 konnten grundsätzlich zwei verschiedene Modelle der Erste-Hilfe-Unterrichtung unterschieden werden: der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" und der "Erste-Hilfe-Lehrgang". Seit dem 1. April 2015 ersetzt der Erste-Hilfe-Lehrgang den Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen für alle Führerscheinklassen, sowie für die Ausbildung eines betrieblichen Ersthelfers.
Die Teilnahme an dem Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen war nicht verpflichtend, aber verbunden mit dem Erwerb des PKW-Führerscheins (Klassen B und BE) und der Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A (Zweiräder), sowie der Klassen L und T (Fahrzeuge zu forst- und landwirtschaftlichen Zwecken). Gesetzlich geregelt wird dies durch den
19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Die Unterweisung, aufgeteilt in vier Doppelstunden über eine zeitliche Dauer von jeweils 90 Minuten, "... soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln, ihn insbesondere mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen" (21).
Nach erfolgreicher Teilnahme besteht keine gesetzliche Wiederholungspflicht, es gibt lediglich Empfehlungen, die eine Auffrischung des Wissens alle zwei bis drei Jahre aussprechen.
In der Phase der Umstellung werden noch bis zum 21. Oktober 2017 ältere Kursbescheinigungen der Lebensrettenden Sofortmaßnahmen für den Erwerb des Führerscheins (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T) akzeptiert, danach besteht die verpflichtende Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (22).
3.3: Änderungen der Erste-Hilfe-Kurse:
Während die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen umgangssprachlich als "kleiner Erste-Hilfe-Kurs" bezeichnet wurden, gilt der Erste-Hilfe-Lehrgang als umfassender "großer Kurs". Bewerber für die LKW- und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D,