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Neuerscheinungen 2018

Stand: 2020-02-01
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Christoph Dittmar

Das Sakramentenrecht der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland und der Römisch-Katholischen Kirche. Mit einer geschicht


2018. 84 S. 220 mm
Verlag/Jahr: DIPLOMICA 2018
ISBN: 3-9614668-2-3 (3961466823)
Neue ISBN: 978-3-9614668-2-5 (9783961466825)

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Im 1. Vatikanischen Konzil beschloss die Katholische Kirche 1870, dass Lehrentscheidungen des Papstes in Zukunft als wahr und unfehlbar gelten und von allen Gläubigen anzunehmen seien. Gleichfalls wurde dem Papst der Jurisdikationsprimat zugesprochen. Wer diese Lehren nicht mittragen wollte, wurde in der Folge exkommuniziert. Es bildeten sich in mehreren Ländern unabhängige und eigenständige katholische Kirchen, die bis heute bestehen. Diese Kirchen verfügen jeweils über ein eigenes Kirchenrecht, das teilweise erheblich von dem Recht der Römisch-Katholischen Kirche abweicht. In diesem Buch wird das Recht der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland mit dem Recht der Römisch-Katholischen Weltkirche systematisch verglichen. Am Anfang des Buches erfolgt eine geschichtliche Vorstellung der Altkatholischen Kirche von Österreich.
Textprobe:
Kapitel 3 Theologische Hintergründe zum Sakramentenrecht:
3.1 Römisch-katholisches Verständnis:
Die Römisch-Katholische Kirche erklärt das Wesen der Sakramente heute unter Berufung auf Aussagen von Augustinus, Thomas von Aquin sowie des Vaticanums II. So werden die Sakramente als "sichtbar gewordenes Wort Gottes" (Augustinus) und als "Zeichen, mit denen wir unseren Glauben bekennen" (Thomas v. Aquin) bezeichnet. Nach dem Vaticanum II setzen die Sakramente den Glauben voraus und nähren und stärken ihn. Sie heißen deshalb "Sakramente des Glaubens" (Konstitution Sacrosanctum Concilium, Art. 59). Ein Problem in der heutigen Zeit sei aber, dass nicht von allen Getauften ein zum gültigen und Frucht bringenden Sakramentenempfang notwendiger Glaube vorausgesetzt werden könne. Dadurch gerate das Gefüge von Sakrament und Wort aus den Fugen. In Bezug auf die Sakramentenspendung verbiete sich sowohl Rigorismus als auch Laxismus. Notwendig seien eine lebendige Gemeindekatechese sowie eine gründliche Sakramentenvorbereitung.
Das Wort "Sakrament" geht zurück auf den griechischen Begriff "mysterion", der in altlateinischer Übersetzung mit "sacramentum" wiedergegeben wird. Bezüglich der Anforderungen an die Spender und die Empfänger der Sakramente hat die Römisch-Katholische Kirche umfangreiche und konkrete Regelungen festgelegt, die im Wesentlichen als Rechtsnormen formuliert sind. Nach katholischer Glaubensüberzeugung kommt es der Kirche zu, Bedingungen für die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Spendung der Sakramente zu erlassen, und zwar insbesondere deshalb, weil die Sakramente im Rahmen der Liturgie gespendet werden und diese zweifellos im Verantwortungsbereich der Kirche liegt.
Zur Frage des Wesens der Sakramente nach der römisch-katholischen Lehre findet sich folgende aussagekräftige Zusammenstellung bei Biemer (Vgl. Biemer, Symbole des Glaubens, S. 56f.):
"1. Jesus Christus, der erhöhte Herr, erschafft durch das Wirken des Heiligen Geistes im Dialog der Geschichte mit den einzelnen und den Völkern seinen Mystischen Leib - die Kirche - das Grundsakrament des Heils.
2. Die Kirche ist das Zeichen und Werkzeug für unsere Vereinigung mit Gott und für die Einheit der ganzen Menschheit.
3. In der Kirche wirkt Gottes Geist durch die sieben Sakramente, deren Zeichen Grundsituationen des Lebenslaufs entsprechen, im glaubenden Menschen das Heil.
4. Der Vollzug der Sakramente enthält die Gabe der Gnade Gottes an die/den einzelne/n und das Ja des Menschen als Antwort seines/ihres Glaubens an Gott. Sakramente sind Erfahrung der Gottes-Zuwendung durch die Gemeinschafts-Zuwendung der Kirche an die einzelnen.
5. Durch die Sakramente wird für die Glaubenden an den Höhe- und Wendepunkten ihres Lebens Gottes schöpferische Liebe unfehlbar zum Heil wirksam.
6. Die Sakramente gliedern die Empfänger in die von Jesus Christus herkommende Heils-Geschichte ein, die zur Auferstehung führt, zum Gericht und zum ewigen Leben."
In kirchenrechtlicher Hinsicht beschreibt c. 840 CIC das Wesen, die Aufgabe und den notwendigen Umgang mit den Sakramenten wie folgt:
"Sacramenta Novi Testamenti, a Christo Domino instituta et Ecclesiae concredita, utpote actiones Christi et Ecclesiae, signa exstant ac media quibus fides exprimitur et roboratur, cultus Deo redditur et hominum sanctificatio efficitur, atque ideo ad communionem ecclesiasticam inducendam, firmandam et manifestandam summopere conferunt; quapropter in iis celebrandis summa veneratione debitaque diligentia uti debent tum sacri ministri tum ceteri christifideles."
An dieser kirchenrechtlich verbindlichen Definition ist insbesondere die Festlegung darauf von Bedeutung, dass die (sieben) von der Kirche als Sakramente angesehenen Zeichen als "von Christus dem Herrn eingesetzt und der Kirche anvertraut" und als "Handlungen Christi und der Kirche" charakterisiert werden. Die im Rahmen dieses Buches zu untersuchenden Abgrenzungen seitens der Römisch-Katholischen