Seit der Errichtung des Einheitlichen Europäischen Aufsichtsmechanismus beaufsichtigt die Europäische Zentralbank (EZB) die bedeutendsten Kreditinstitute der Eurozone. Vor dem Hintergrund dieser Hochzonung wesentlicher Aufsichtsaufgaben und Eingriffsbefugnisse widmet sich Martina Almhofer der Frage, inwiefern die EZB für den aus einer rechtswidrigen Aufsicht entstandenen Schaden haftet. Sie unternimmt eine rechtsdogmatische Untersuchung der verschiedenen Haftungsvoraussetzungen des Art. 340 Abs. 3 AEUV. Unter anderem lotet sie aus, wann das Verhalten der EZB als rechtswidrig einzustufen ist oder wie eine Verantwortungsabgrenzung bei Zusammenwirken der EZB mit den nationalen Aufsichtsbehörden vorgenommen werden kann. Besonderes Augenmerk legt die Autorin auf die potentielle Haftung gegenüber den Einlegern unzureichend beaufsichtigter Institute.Die Arbeit wurde mit einem der Hauptpreise des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers 2017 und einem der Dr. Maria Schaumayer-Förderpreise 2017 ausgezeichnet.