Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik gehörte über viele Jahre zu den am meisten diskutierten Fragen im deutschen Reproduktionsmedizinstrafrecht. Sie führte zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei den beteiligten Medizinern, weshalb diese Diagnosemethode in Deutschland grundsätzlich nicht angewendet wurde. Im Jahr 2011 erließ der Deutsche Bundestag das Präimplantationsdiagnostikgesetz, das die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland erstmals in Ausnahmefällen explizit zuließ. In England wird diese Methode seit vielen Jahren praktiziert und ist auch ausdrücklich gesetzlich geregelt. Sabrina Dücker vergleicht die deutsche und englische Herangehensweise und erarbeitet Vorschläge für die zukünftige rechtliche Regelung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland.