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Wolfgang Brachmann, Hugo Finke, Willy Nordhausen
(Beteiligte)
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), Kommentar
Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
5. Aufl. 2019. XXVI, 581 S. 194 mm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2019
ISBN: 3-406-67180-2 (3406671802)
Neue ISBN: 978-3-406-67180-7 (9783406671807)
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Zum Werk
Das Künstlersozialversicherungsgesetz hat für selbständige Künstler und Publizisten eine Lücke der sozialen Sicherung geschlossen. Mehr als 160.000 von ihnen sind inzwischen über die Künstlersozialkasse als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Sozialversicherung. Zunehmend an Bedeutung gewinnt das KSVG aber auch für alle Verwerter auf dem Markt der Kunst und Publizistik, die durch die Künstlersozialabgabe zusammen mit dem Bund die zweite Beitragshälfte finanzieren müssen.
Das Werk zeichnet sich durch Praxisnähe und ein umfangreiches Literatur- und Sachverzeichnis aus. Eine ausführliche Einleitung erleichtert den Zugang zu dieser komplexen Materie.
Inhalt
- Versicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
- Abgabepflicht der Verwerter
- Berechnungsgrundlagen
- Melde- und Abrechnungsverfahren
- Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Vorteile auf einen Blick
- Erläuterungen nach den Bedürfnissen der Praxis
- zahlreiche Berechnungsbeispiele
- sinnvolle Praxishinweise
Zur Neuauflage
Die 5. Auflage berücksichtigt neben neuer Rechtsprechung und aktuellen Entwicklungen aus der Praxis der Künstlersozialversicherung diverse Änderungsgesetze, nämlich:
- BUK-Neuordnungsgesetz
- GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz
- Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz
Zielgruppe
Für Verlage, Konzertveranstalter, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Musik- und Filmproduzenten, Galeristen und Kunsthändler sowie alle Kommunen, die Theater, Orchester, Museen betreiben oder sonstige Veranstaltungen durchführen, des Weiteren Unternehmer aus Handel, Industrie, Dienstleistung und Gewerbe, die regelmäßig Werbemaßnahmen veranstalten und Künstler oder Publizisten beauftragen, darüber hinaus Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater, Rentenberater.