Neuerscheinungen 2019Stand: 2020-02-01 |
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Guido Freiherr von Crailsheim, Andreas Jürgens, Jutta Kretz, Sascha Luther, Rolf Marschner, Peter Winterstein
(Beteiligte)
Betreuungsrecht (BtR), Kommentar
Herausgegeben von Jürgens, Andreas; Mitarbeit: Crailsheim, Guido Freiherr von; Jürgens, Andreas; Kretz, Jutta; Luther, Sascha; Marschner, Rolf; Winterstein, Peter
6. Aufl. 2019. XXV, 959 S. 194 mm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2019
ISBN: 3-406-73859-1 (3406738591)
Neue ISBN: 978-3-406-73859-3 (9783406738593)
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Zum Werk
Dieser Querschnittskommentar erläutert in allgemeinverständlicher Form alle einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht nur zur Betreuung, sondern auch zur Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Vertretung, Vollmacht, Einwilligung und Genehmigung, ferner die relevanten Normen aus dem 3. Dritten Buch (Betreuungssachen) des FamFG sowie das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.
Vorteile auf einen Blick
- praxisorientierte Kommentierung
- Querschnitt durch alle Normen des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts
- Nachweis der wichtigsten Rechtsprechung und Fachaufsätze
- Doppelkommentierung zur alten und neuen Rechtslage
Zur Neuauflage
Die Neuauflage verarbeitet sämtliche Änderungen des Betreuungsrechts bis Mitte 2019, insbesondere das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen und das Gesetz zur Stärkung der Personen der Betreuungsbehörde.
Die voraussichtlich zum 1.7.2019 in Kraft tretenden Änderungen desVBBG durch das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung sind ein weiterer Schwerpunkt der Neuauflage. Das neue Fallpauschalensystem der
4 bis 5a VBVG wird in der Neuauflage getrennt kommentiert, die Erläuterungen zur alten Rechtslage bleiben für die Bearbeitung von Altfällen in dieser Auflage noch erhalten.
Erstmals in der Neuauflage kommentiert sind die
630a bis 630e BGB, die durch das Patientenrechtegesetz geschaffen wurden.
Zielgruppe
Für Berufsbetreuer, daneben aber auch für alle Richter und Rechtspfleger an Betreuungsgerichten und Mitarbeiter(innen) von Betreuungsbehörden.