buchspektrum Internet-Buchhandlung

Neuerscheinungen 2019

Stand: 2020-02-01
Schnellsuche
ISBN/Stichwort/Autor
Herderstraße 10
10625 Berlin
Tel.: 030 315 714 16
Fax 030 315 714 14
info@buchspektrum.de

Martin Rikovsky

Das Genussrecht als mezzanines Finanzierungsinstrument und seine Rolle in der Insolvenz des Emittenten.


Eine insolvenzrechtliche Untersuchung eigenkapitalähnlicher Genussrechte unter Berücksichtigung der AGB-rechtlichen Wirksamkeit von Nachrangvereinbarungen und deren Auswirkung auf die Gläubigerrechte im
2019. 415 S. 415 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2019
ISBN: 3-428-15502-5 (3428155025)
Neue ISBN: 978-3-428-15502-6 (9783428155026)

Preis und Lieferzeit: Bitte klicken


Das Werk beleuchtet neue sowie bislang ungeklärte insolvenzrechtliche Fragestellungen in den verschiedenen Phasen des Insolvenzverfahrens, die vor allem mit der freiwilligen Subordination eigenkapitalähnlicher Genussrechtsverbindlichkeiten einhergehen. Dabei geht der Autor der Frage nach, ob Genussrechtsinhaber im Insolvenzverfahren eine faktische Gesellschafterstellung einnehmen, obwohl ihnen keine gesellschafterähnlichen Rechte zustehen. Zudem wird die AGB-rechtliche Wirksamkeit von Nachrangvereinbarungen und der sogenannten vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre beleuchtet.
Mezzanine Finanzierungsinstrumente ermöglichen es durch Aufnahme von Fremdmitteln bilanzielles und aufsichtsrechtliches Eigenkapital zu schöpfen. Unter den mezzaninen Instrumenten sticht das Genussrecht hervor, das wegen seiner großen inhaltlichen Gestaltungsfreiheit für Unternehmen mit Eigenkapitalbedarf besonders attraktiv ist. Mit den Insolvenzen der Prokon Regenerative Energien GmbH und der Infinus AG (beide 2014), die als Finanzskandale mit Milliardenschäden wahrgenommen wurden, rückten Genussrechte in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Der Autor untersucht neue sowie bis dahin ungeklärte Rechtsfragen in den verschiedenen Phasen des Insolvenzverfahrens, die vor allem mit der freiwilligen Subordination der Genussverbindlichkeiten einhergehen. Dabei geht er der Frage nach, ob Genussrechtsinhaber im Insolvenzverfahren eine faktische Gesellschafterstellung einnehmen, obwohl ihnen keine gesellschafterähnlichen Rechte eingeräumt wurden. Zudem wird die AGB-rechtliche Wirksamkeit von Nachrangvereinbarungen und der sogenannten vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre ausführlich beleuchtet.
Einleitung

Wirtschaftlicher Hintergrund - Problemaufriss - Gang der Untersuchung

1. Das Genussrecht und seine Stellung im deutschen Rechtssystem

Begriffsbestimmungen und Rechtsnatur des Genussrechts - Dogmatische Einordnung des Genussrechtsverhältnisses und Abgrenzung zu anderen Rechtsformen2. Das eigenkapitalähnliche Genussrecht als mezzanines Finanzierungsinstrument

Begriffsbestimmung: Hybridkapital und Mezzaninekapital - Das Genussrecht als mezzanines Finanzierungsinstrument

3. Das eigenkapitalähnliche Genussrecht im Insolvenzeröffnungsverfahren

4. Das eigenkapitalähnliche Genussrecht im eröffneten Verfahren

5. Die AGB-rechtliche Wirksamkeit von Nachrangvereinbarungen und vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperren

Anwendbarkeit des ABG-Rechts - AGB-rechtliche Wirksamkeit von Nachrangvereinbarungen - AGB-rechtliche Wirksamkeit von insolvenzvermeidenden Durchsetzungssperren

6. Zusammenfassung und Thesen

Literatur- und Stichwortverzeichnis
"The profit participation right as a mezzanine-financing instrument and its role in the insolvency of the issuer"

The work examines recent and so far unsolved issues of insolvency law at the various stages of insolvency proceedings in conjunction with profit participation rights. These are mainly associated with the voluntary subordination of the creditor. In doing so, the author investigates whether holders of profit participation rights are treated as de facto shareholders throughout insolvency proceedings, even though they are not entitled to any shareholder-like rights. In addition, the use of subordinate agreements and so-called pre-insolvency enforcement barriers in general business terms are examined regarding their legal effectiveness.