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Rebecca Hauff

Der Regress von Verbandsgeldbußen im Kapitalgesellschaftsrecht.


Dissertationsschrift
2019. IV, 370 S. IV, 370 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2019
ISBN: 3-428-15589-0 (3428155890)
Neue ISBN: 978-3-428-15589-7 (9783428155897)

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Durch das Urteil des LAG Düsseldorf im sogenannten "Schienenkartell"-Verfahren im Jahr 2015 erhielt die kontroverse Diskussion um den Regress von Verbandsgeldbußen gegenüber den pflichtwidrig handelnden Geschäftsleitern neuen Aufschwung. Vor diesem Hintergrund werden alle Aspekte des Verbandsgeldbußenregresses in Kapitalgesellschaften aufgearbeitet. Die Frage, ob es sich bei Unternehmensgeldbußen um ersatzfähige Schäden gem.
93 Abs. 2 AktG handelt, stellt das zentrale Thema der Arbeit dar.
Mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im sogenannten "Schienenkartell"-Verfahren befasste sich im Jahr 2015 zum ersten Mal ein deutsches Obergericht mit der Frage der Ersatzfähigkeit von (kartellrechtlichen) Verbandsgeldbußen gegenüber dem vermeintlich pflichtwidrig handelnden Geschäftsleiter. Dieses Urteil entfachte die kontroverse Diskussion um die Ersatzfähigkeit des Regressanspruchs von Neuem, welche nicht zuletzt wegen der hohen Haftungsansprüche und der Überschneidung zweier Rechtsgebiete - des Straf- bzw. Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrechts - besondere Bedeutung erlangt. Vor diesem Hintergrund werden alle Aspekte des Verbandsgeldbußenregresses in Kapitalgesellschaften aufgearbeitet. Die Frage, ob es sich bei Unternehmensgeldbußen um ersatzfähige Schäden gem.
93 Abs. 2 AktG handelt, stellt das zentrale Thema der Arbeit dar.
A. Einleitung

Anlass und Gang der Untersuchung - Begriffliche Klärung

B. Grundlagen der Sanktionierung mit einer Verbandsgeldbuße

Einführung - Voraussetzungen des
30 Abs. 1 OWiG - Rechtsfolgen der Verhängung einer Verbandsgeldbuße - Verfahren zur Festsetzung der Verbandsgeldbuße - Zuständige Verfolgungsbehörden

C. Wirkung einer Bußgeldentscheidung im Regressprozess

Einführung - Bindungswirkung einer Bußgeldentscheidung für den Zivilprozess - Anscheinsbeweis

D. Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs gem.
93 Abs. 2 S. 1 AktG

Einführung - Pflichtverletzung eines Vorstandsmitglieds - Verschulden - Schaden - Kausalität - Darlegungs- und Beweislast - Berücksichtigung eines Mitverschuldens gem.
254 BGB

E. Besonderheiten des Regresses innerhalb der GmbH

Grundsätzliches - Weisung der Gesellschafterversammlung - Verbandsgeldbuße als ersatzfähiger Schaden im Rahmen von
43 Abs. 2 GmbHG - Regressbeschränkungen

F. Verbandsgeldbußenregress gegenüber anderen Unternehmensangehörigen

Pflichtverletzung - Schaden - Verschulden - Regressreduzierung - Exkurs: Gestörter Gesamtschuldnerausgleich

G. Regress einer Unternehmensgeldstrafe nach Einführung eines Unternehmensstrafrechts

Einführung - Eigene Stellungnahme

H. Directors´ and Officers´ (D&O)-Versicherung

Einführung in die D&O-Versicherung - Versicherbarkeit von persönlichen Geldstrafen/-bußen und Geldbußenregressansprüchen - Weitere Begrenzungen des Versicherungsschutzes

I. Enthaftung oder Bußgeldminderung der Unternehmensgeldbuße durch Compliance-Systeme

Einfluss von Compliance-Systemen auf Tatbestandsebene - Einfluss von Compliance-Systemen auf Rechtsfolgenseite bei der Bußgeldbemessung

J. Erstattung von Geldstrafen, Geldbußen und Geldauflagen durch die Gesellschaft

Anspruch auf Erstattung der Geldstrafe, Geldbuße oder Geldauflage - Freiwillige Erstattungszusagen

K. Zusammenfassende Ergebnisse in Thesenform

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis
"Recourse of Company Fines in Corporate Law"

With the ruling of the LAG Düsseldorf in the so-called "rail cartel" proceedings in 2015, the controversial discussion about the recovery of company fines from managers acting in breach of their duties received a new boost. Against this background, all aspects with regard to the recourse of company fines in corporations will be dealt with, whereby the central aspect of the work will be the assessment whether fines can be an indemnifiable loss pursuant to Section 93 (2) of the German Stock Corporation Act (AktG).