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Carolin Arnemann
Defizite der Wiederaufnahme in Strafsachen.
Bestandsaufnahme und Reformvorschläge auf der Grundlage einer empirischen Untersuchung. Dissertationsschrift
2019. 508 S. 40 Tab.; 508 S., 40 schw.-w. Tab. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2019
ISBN: 3-428-15647-1 (3428156471)
Neue ISBN: 978-3-428-15647-4 (9783428156474)
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Die Arbeit analysiert das Wiederaufnahmerecht dogmatisch und unterbreitet - auch auf Grundlage der eigenen empirischen Untersuchung - Vorschläge einer Reformierung zur Behebung festgestellter Defizite. Daneben wird der Rechtsbehelf im Kontext der Rechtsbehelfe dargestellt und eingeordnet. Zudem wird der verfassungsrechtliche Bezug der Wiederaufnahme beleuchtet. Auf Grundlage der durchgeführten Untersuchung wird gezeigt, dass das geltende Recht in seiner praktischen Handhabung ineffektiv ist.
Die Korrektur eines strafrechtlichen Fehlurteils obliegt mit den
359 ff. StPO dem Wiederaufnahmerecht, das das Instrument zur Korrektur rechtskräftiger Entscheidungen und Herbeiführung materieller Gerechtigkeit sein soll. Der durch die Rechtskraft eingetretene Rechtsfrieden solle nur dann durchbrochen werden, wenn im Fall der Aufrechterhaltung einer Fehlentscheidung die Gerechtigkeit im Einzelfall erheblich beeinträchtigt wäre.
Die Arbeit analysiert das Wiederaufnahmerecht dogmatisch und unterbreitet Vorschläge einer Reformierung des Wiederaufnahmerechts zur Behebung festgestellter Defizite. Dabei stützt sie sich auf eine eigene empirische Untersuchung. Daneben wird der Rechtsbehelf als ein Element im System der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe dargestellt und eingeordnet. Zudem wird der verfassungsrechtliche Bezug der Wiederaufnahme beleuchtet. Auf Grundlage der durchgeführten Untersuchung wird gezeigt, dass das geltende Recht in seiner praktischen Handhabung ineffektiv ist.
1. Rechtliche Grundlagen zum geltenden Wiederaufnahmerecht
Problemstellung - Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens - Die Wiederaufnahme im System der Rechtsmittel der StPO - Verfassungsrechtlicher Bezug - Historische Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen
2. Eigene Untersuchung und Reformvorschläge
Forschungsstand - Eigene Untersuchung - Ursachen von Fehlurteilen und Möglichkeiten ihrer Verhinderung und Aufdeckung - Defizite im geltenden Wiederaufnahmerecht - Verfahrenserleichterungen zur Rechtskraftdurchbrechung de lege ferenda - Reformierung des geltenden Rechts - Zur Gewährleistung des Anspruchs auf Wiederaufnahme eines Strafverfahrens
3. Besondere Betrachtung des Anwendungsdefizits um den Novitätsbegriff des
359 Nr. 5 StPO
Wiederaufnahmegrund
359 Nr. 5 StPO - Defizite in der Kontrolle tatrichterlicher Beweisergebnisse - Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Dokumentationspflicht - Novität bereits eingeführter Beweismittel im Rahmen des
359 Nr. 5 StPO
4. Conclusio und Gesetzesvorschlag
Änderungen des
359 StPO - Neueinfügung eines
363 Abs. 1 S. 2 StPO - Anpassung des
364a StPO - Einfügung eines
364c StPO - Normierung einer gesetzlichen Hinweispflicht in
366 Abs. 1a StPO - Ergänzung des
367 Abs. 3 StPO - Einfügung eines
368 Abs. 1 S. 2 StPO - Änderung des
370 StPO - Einfügung eines
372 S. 3 StPO - Änderung des
373 Abs. 2 S. 1 StPO - Einführung einer umfassenden Dokumentationspflicht in
273 Abs. 2 und 3 StPO - Einführung einer Divergenzvorlage in
121 Abs. 2 Nr. 4 GVG - Einfügung eines
140a Abs. 2 S. 2 GVG - Einfügung eines
143 Abs. 1 S. 1a GVG - Ergänzung der Nr. 76 RiStBV um Absatz 3
Anhang
Leitfaden - Exposé
Literatur- und Stichwortverzeichnis
"Deficits of Resumption of Proceedings in Criminal Matters. Stocktaking and Proposals for Reforms Based on an Empirical Investigation"
The thesis analyses the law of resumption of proceedings from the standpoint of legal dogma and submits - also based on the author´s own empirical investigation - proposals for reforms to eliminate deficits found. Besides that, the remedy is presented and classified in the context of the legal remedies. In addition, the constitutional reference to resumption is examined. Based on the investigation carried out, it is shown that applicable law is ineffective in its practical handling.