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Anne Gabius
Staatenimmunität im Konflikt mit dem Rechtsschutzanspruch des Einzelnen aus Art. 6 I EMRK.
Dissertationsschrift
2019. 228 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2019
ISBN: 3-428-15678-1 (3428156781)
Neue ISBN: 978-3-428-15678-8 (9783428156788)
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Das Recht auf Zugang zu Gericht, Sinnbild der sich stetig entwickelnden Rechtsposition des Einzelnen im Völkerrecht, hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Falle eines Aufeinandertreffens mit der Staatenimmunität vollständig zurückzutreten, was nach Ansicht der Autorin den durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Mindeststandard unterschreitet. Sie schlägt daher vor, die betroffenen Interessen in Einklang zu bringen und hierbei beiden Regimen den jeweils größtmöglichen Anwendungsspielraum zu belassen und appelliert an den EGMR, seinem Auftrag aus Art.19 EMRK entsprechend seine Verantwortung für eine praktische und effektive Durchsetzung des Rechts auf Zugang zu Gericht aus Art. 6 I EMRK ernst- und wahrzunehmen.
Das Recht auf Zugang zu Gericht ist zu einem Sinnbild der sich stetig entwickelnden Rechtsposition des Einzelnen im Völkerrecht geworden, da es vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) justiziabel ist. Im Falle eines Aufeinandertreffens mit der Staatenimmunität hat es nach Ansicht des EGMR vollständig zurückzutreten, was nach Ansicht der Autorin den durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Mindeststandard unterschreitet.
Der Konflikt zwischen regional verbindlichem Völkervertragsrecht (Art. 6 I EMRK) und allgemein verbindlichem Völkergewohnheitsrecht (Staatenimmunität) ist Ausdruck einer fragmentierten Völkerrechtslandschaft, in der zwei (Teil-)Rechtsordnungen bzw. sog. Regime gemeinsame Schnittmengen aufweisen (Inter-Regime-Konflikt). Die vorliegende Arbeit schlägt vor, die betroffenen Interessen in Einklang zu bringen und hierbei beiden Regimen den jeweils größtmöglichen Anwendungsspielraum zu belassen. Sie appelliert an den EGMR, seinem Auftrag aus Art.19 EMRK entsprechend seine Verantwortung für eine praktische und effektive Durchsetzung des Rechts auf Zugang zu Gericht aus Art. 6 I EMRK ernst- und wahrzunehmen.
A. Das Recht auf Zugang zu Gericht aus Art. 6 I 1 EMRK
Die Garantie des Zugangs zu Gericht aus Art. 6 I EMRK. Der Fall ´Golder´ - Eröffnung des Zugangs: Anwendungsbereich des Art. 6 EMRK 18 - Immunität als (inhärente) Schranke des Rechts auf Zugang zu Gericht - Staatenimmunität und arbeitsrechtliche Streitigkeiten - Die Immunitätsausnahme bei Personenschäden aufgrund deliktischen Handelns - Verzicht auf das Recht auf Zugang zu Gericht - Verhältnis des Rechts auf Zugang zu Gericht zu Art. 13 EMRK und zu Art. 5 IV EMRK - Ergebnis
B. Herkunft, Begründung und Entwicklung der Staatenimmunität
Grundlagen der Staatenimmunität - Rechtsquellen der Staatenimmunität - Aktuelle Entwicklung der Staatenimmunität - Grenzen der Staatenimmunität - Ergebnis
C. Der Konflikt zwischen Völkergewohnheitsrecht und Völkervertragsrecht
Der Konflikt im Völkerrecht - Die Staatenimmunität im Konflikt zum Recht auf Zugang zu Gericht aus Art. 6 I EMRK - Ergebnis
D. Der Konflikt zwischen Völkervertrags- und Gewohnheitsrecht in Literatur und Praxis:
Zwischengerichtliche Kooperation - Vertragliche Konfliktlösungsansätze - ´No-conflict approaches´ - Die Theorie der Normenhierarchie im Völkerrecht - Konfliktlösung über (harmonische) Interpretation - Der Konflikt zwischen der Staatenimmunität und Art. 6 I EMRK in der Literatur - Ergebnis
E. Vorschlag einer Lösung des Konflikts zwischen der Staatenimmunität und Art. 6 I EMRK:
Vorüberlegungen - Charakterisierung des Konflikts - Die Rolle der nationalen Gerichte bei der Konfliktbewältigung - Die Prüfung von ´alternative remedies´ auf Ebene der Wesensgehaltsprüfung - Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne - konkrete Abwägung - Rechtfertigung des Lösungsansatzes über die Auslegungsmethodik des EGMR - Ergebnis
F. Schluss
Literaturverzeichnis