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Neuerscheinungen 2019

Stand: 2020-02-01
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Kurt Kemper, Margret Kisters-Kölkes (Beteiligte)

Arbeitsrechtliche Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung


10. Aufl. 2019. 360 S. 22 cm
Verlag/Jahr: LUCHTERHAND (HERMANN); WOLTERS KLUWER 2019
ISBN: 3-472-09590-3 (3472095903)
Neue ISBN: 978-3-472-09590-3 (9783472095903)

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Die bewährte systematische Darstellung des Arbeitsrechts der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt auch in der 10. Auflage die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum. Angesichts der demografischen Entwicklung und des damit verbundenen sinkenden Niveaus der gesetzlichen Rente gewinnt die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung. Entsprechend steigt auch das Informationsbedürfnis in diesem Bereich.

NEU in der 10. Auflage:

Die Neuauflage berücksichtigt die Stellungnahme der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom November 2018 zum Betriebsrentenstärkungsgesetz. In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist mittlerweile geklärt, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, eine durch Entgeltumwandlung finanzierte Direktversicherung im laufenden Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer sich in einer wirtschaftlichen Notlage wähnt. Zudem wurden dem Europäischen Gerichtshof mehrere Rechtsfragen vorgelegt, die Arbeitnehmer betrafen, deren Arbeitgeber in die Insolvenz gegangen waren. Neu ist auch, dass Arbeitgeber seit dem 01. Januar 2019 verpflichtet sind, bei der Entgeltumwandlung einen Teil der Sozialversicherungsersparnis zu Gunsten des Arbeitnehmers an die Versorgungseinrichtung zu zahlen, was für die Praxis vielfältige Fragen aufwirft.

Autoren:
Dr. Kurt Kemper ist Rechtsanwalt in Düsseldorf;
Margret Kisters-Kölkes ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin in Mülheim an der Ruhr.

Beide Autoren sind seit langem speziell auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung tätig, halten Seminare zum Arbeitsrecht ihres Fachgebietes und sind durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen zur betrieblichen Altersversorgung ausgewiesen.