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Walter Zimmermann
Die Testamentsvollstreckung
Handbuch für die gerichtliche, anwaltliche und notarielle Praxis
5. Aufl. 2019. XLII, 558 S. 235 mm
Verlag/Jahr: SCHMIDT (ERICH), BERLIN 2019
ISBN: 3-503-18823-1 (3503188231)
Neue ISBN: 978-3-503-18823-9 (9783503188239)
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Von d e m Experten im Erbrecht verfasst, übersichtlich und bis ins Detail am Bedarf der Praxis ausgerichtet: Das Handbuch von Prof. Dr. Dr. h. c. Walter Zimmermann ist in 5. Auflage wieder auf dem neuesten Stand. Der Autor erörtert sehr anschaulich Verfahren, Zuständigkeit und Kostenfragen inklusive vieler Sonderthemen rund um die Testamentsvollstreckung. Dabei berücksichtigt er selbstverständlich das FamFG, das GNotKG und die EuErbVO. Formulierungshinweise für Erblasser bieten nützliche Ergänzungen für den Einzelfall.
Von d e m Experten im Erbrecht verfasst, übersichtlich und bis ins Detail am Bedarf der Praxis ausgerichtet: Das Handbuch von Prof. Dr. Dr. h. c. Walter Zimmermann ist in 5. Auflage wieder auf dem neuesten Stand. Der Autor erörtert sehr anschaulich Verfahren, Zuständigkeit und Kostenfragen inklusive vieler Sonderthemen rund um die Testamentsvollstreckung. Dabei berücksichtigt er selbstverständlich das FamFG, das GNotKG und die EuErbVO. Formulierungshinweise für Erblasser bieten nützliche Ergänzungen für den Einzelfall.
Praxisnahe Schwerpunkte:
- Testamentsvollstrecker - Ernennung, Annahme und Ablehnung des Amts, Stellung, Aufgaben, Haftung
- Bestellung mehrerer Testamentsvollstrecker
- Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers
- Testamentsvollstreckung im Handels- und Gesellschaftsrecht
- Beendigung der Testamentsvollstreckung
- Steuerliche Fragen
- Stellung der Gläubiger
- Nachlassinsolvenzverfahren
- Aufgaben des Nachlassgerichts und des Grundbuchamtes
Neu in der 5. Auflage:
- Spielraum des Erben im Rechtsverhältnis zum Testamentsvollstrecker
- Kompetenzverteilung zwischen Grundbuchamt und Nachlassgericht
- Ablehnung der Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks ins Grundbuch
- Staatshaftung
- Errichtung einer Stiftung
- Internationale Zuständigkeit nach Art. 4 ff EuErbVO