Neuerscheinungen 2019Stand: 2020-02-01 |
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Christina Avvento, Hans-Jochem von Beckerath, Walter Bode, Paul Kirchhof, Roman Seer
(Beteiligte)
EStG, Kommentar
Herausgegeben von Kirchhof, Paul; Seer, Roman; Mitarbeit: Avvento, Christina; Beckerath, Hans-Jochem von; Bode, Walter
18., neubearb. Aufl. 2019. 2784 S. 24 cm
Verlag/Jahr: SCHMIDT (OTTO), KÖLN 2019
ISBN: 3-504-23101-7 (3504231017)
Neue ISBN: 978-3-504-23101-9 (9783504231019)
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Wie jedes Jahr im März präsentiert sich auch 2019 der neue Kirchhof in Bestform. Mit Professor Roman Seer tritt ein weiterer namhafter Herausgeber an die Seite von Steuereminenz Professor Paul Kirchhof.
Selbstverständlich sind alle wichtigen Reformen des Einkommensteuerrechts in gewohnter Tiefenschärfe aufbereitet. Darunter die steuerliche Förderung des Jobtickets und der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, die Abmilderung der kalten Progression für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020, ferner die Folgeänderungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie alles rund um Dienstfahrten und Elektromobilität.
Mit Rechtsstand 1. Januar 2019.
Exzellent
Als Mitglied der hochkarätigen blauen Kommentarreihe von Otto Schmidt liefert der Kirchhof ebenso tiefgründige wie praxisnah ausformulierte Argumente. Auf jede aktuelle Frage im Einkommensteuerrecht gibt dieser Kommentar eine überzeugende Antwort.
Bewährte Qualität
Die Eigenschaften des Werks, die im Ergebnis seine Ausnahmequalität ausmachen.
- Exzellente Autorinnen und Autoren aus Justiz, Wissenschaft und Finanzverwaltung
- Diskussionshilfe auf Topniveau mit ausformulierten und wissenschaftlich fundierten Argumenten
- Leichte Verständlichkeit und lesefreundliche Struktur, etwa durch die Anordnung der Verweise im Fußnotenapparat
Neu in der 18. Auflage
Der jährlich neu aufgelegte Kommentar ist auf dem Rechtsstand vom 1. Januar 2019. Mit messerscharfem Judiz sind alle wichtigen Urteile und gesetzgeberischen Vorhaben umgesetzt.
Abmilderung der kalten Progression 2019 und 2020
Ein weiteres praxisnah kommentiertes Reformgesetz ist das Familienentlastungsgesetz. Es bringt eine Kindergelderhöhung, höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie die lang erwartete Entlastung mittlerer und unterer Einkommen bei der kalten Progression mittels einer zeitlich begrenzten Verschiebung des Einkommensteuertarifs.
Alle Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2018
Im Kirchhof finden Sie alles, was Sie rund um das "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" wissen müssen: Die neuen Steuerbefreiungen, Begünstigungen und das wichtige Thema Steuermissbrauch.
- Etwa die neue Vorschrift des
49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. cc EStG, mit der sich Deutschland das (beschränkte) Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an sog. Immobilen-KapGes. sichert. Die Erläuterungen zu der neuen Regelung beschäftigen sich auch mit dem Verhältnis zu
17 EStG und zu Doppelbesteuerungsabkommen.
- Erläutert und eingeordnet wird die neue Vorschrift des
3a EStG zur Steuerfreistellung der Sanierungserträge, deren Voraussetzungen und die Folgen der Genehmigung durch die EU-Kommission.
- Weitere Änderungen in den
44a, 44b und 45 EStG verhindern Gestaltungen, die die bereits durch das Investitionssteuerreformgesetz eingeführte Anti-cum/cum-Regelung des
36a EStG umgehen.
Elektromobilität und Umweltschutz sind zwei der Themen, an denen man im Jahressteuergesetz 2018 nicht vorbeikommt. Zum Beispiel:
- Förderung der Elektromobilität durch Halbierung der Bemessungsgrundlage gemäß
6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG
- Steuerbefreiungen für das Job-Ticket aufgrund von
3 Nr. 15 EStG, welche auch private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr begünstigt
- Steuerbefreiungen für private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads durch den neuen
3 Nr. 37 EStG
Neuer Herausgeber
Für die Neuauflage gilt: Neues kommt, Kompetenz bleibt. Dem steuerrechtlichen Urgestein, Professor Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, tritt ein neuer Herausgeber zur Seite: Professor Dr. Roman Seer von der Universität Bochum bildet ab der 18. Auflage mit ihm zusammen das Herausgeberduo. Zugleich übernimmt er die K