Die FwDV 810 wurde am 13. und 14.03.2019 vom AFKzV auf seiner 44. Sitzung in Saarlouis genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen. Teil I dieser Vorschrift regelt die Kommunikation sowie den geordneten und ressourcenschonenden Ablauf im digitalen Sprech- und Datenfunkverkehr der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS). Teil II regelt den analogen Sprechfunkverkehr.