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Stand: 2020-02-01
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Gero Alvensleben

Die "res extra commercium" im römischen Recht


Dissertationsschrift
Neuausg. 2019. 192 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2019
ISBN: 3-631-76828-1 (3631768281)
Neue ISBN: 978-3-631-76828-0 (9783631768280)

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Der Begriff der res extra commercium im römischen Recht bezeichnet die Sachen, die dem freien Rechtsverkehr entzogen sind. Die Untersuchung befasst sich mit seiner Bedeutung im römischen Recht. Sie verfolgt das Ziel, die relevanten lateinischen Quellentexte systematisch zu ordnen und zentrale Vorstellungen deutlich zu machen.
Der Begriff der res extra commercium im römischen Recht bezeichnet die Sachen, die dem freien Rechtsverkehr entzogen sind. Er verdient nähere Betrachtung, da er zumindest als Denkfigur noch heute Verwendung findet. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit seiner Bedeutung im römischen Recht. Sie verfolgt in drei Teilen das Ziel, die relevanten lateinischen Quellentexte systematisch zu ordnen und zentrale Vorstellungen deutlich zu machen. Der erste Teil enthält einen Überblick über die Quellenlage und benennt die res extra commercium . Es folgt die Darstellung der einzelnen res extra commercium . Der dritte Teil befasst sich mit ihrem rechtlichen Status und den daraus resultierenden Rechtsfolgen.
Res extra commercium - Res extra patrimonium - Res nullius - Res divini iuris -Res sacrae - Res religiosae - Res sanctae - Res humani iuris - Res publicae in usu publico - Res communes omnium - Rechtsfolgen der Extrakommerzialiät - Culpa in contrahendo - Unwirksamer Kaufvertrag - Unmöglichkeit

Gero von Alvensleben studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. 2014 bestand er das zweite juristische Staatsexamen.