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Thomas Markpert
Der Unrechtsausgleich in Geld bei Verletzungen der Person
Eine Untersuchung anhand von Rechtsquellen des sächsisch-magdeburgischen Rechtskreises aus dem 13. und 14. Jahrhundert. Dissertationsschrift
Neuausg. 2019. 366 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2019
ISBN: 3-631-78115-6 (3631781156)
Neue ISBN: 978-3-631-78115-9 (9783631781159)
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Der Unrechtsausgleich im mittelalterlichen Recht als Folge für die Verletzung der Person (Leben, Integrität, Ehre, Freiheit) besteht in der Zahlung von Wergeld und Buße. Die Untersuchung geht anhand von Rechtsquellen des Spätmittelalters, darunter der Sachsenspiegel, auf seine Arten, Funktionen und sein Verhältnis zum peinlichen Strafrecht ein.
Der Unrechtsausgleich im mittelalterlichen Recht ist Folge einer Verletzung von Rechtsgütern der Person, insbesondere des Lebens, der körperlichen Integrität, der Ehre und der Freiheit. Im Zentrum steht die Buße, die im Täter-Opfer-Verhältnis in verschiedenen Formen unter unterschiedlichen Voraussetzungen angeordnet war. Die Untersuchung umfasst - vergleichend - fünf Rechtsquellen des Spätmittelalters, darunter der Sachsenspiegel als bedeutendstes Rechtsbuch des Mittelalters. Der Autor geht auf die Arten des Unrechtsausgleichs sowie die mit ihm verbundenen Funktionen der Bußzahlung ein, die vor allem im Ausgleich des durch die Verletzung eingetretenen Unrechts bestehen. Daneben beleuchtet er, ob der Unrechtsausgleich im Spätmittelalter durch das peinliche Strafrecht verdrängt worden war.
Unrechtsausgleich - Funktionen der Buße - Sühnevereinbarungen - Abgrenzung zum peinlichen Strafrecht - Buße, Wergeld, Wergeldbruchteile als Rechtsfolge von Verletzungen - Totschlag, Körperverletzung, Notwehr, warlosunge Wette - Gewette - öffentliches Strafgeld - Sachsenspiegel - Görlitzer Rechtsbuch - Görlitzer Stadtrecht - Zwickauer Rechtsbuch - Meißener Rechtsbuch - Buße, Wergeld bei Verletzung von Nutztieren, Nutzpflanzen
Thomas Markpert ist Rechtsanwalt für Bau-, Immobilien- und Vergaberecht. Er studierte Rechtswissenschaften an der Alma Mater Lipsiensis in Leipzig. Dort und an der Georg-August-Universität in Göttingen, wo er auch mit der vorliegenden Arbeit promovierte, war er als Mitarbeiter tätig.