Neuerscheinungen 2019Stand: 2020-02-01 |
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Aline Schmidt
Wann ist Design Kunst im Sinne des Urheberrechts?
Das Erfordernis der künstlerischen Leistung als Schutzvoraussetzung bei Produktgestaltungen nach der "Geburtstagszug"-Entscheidung. Dissertationsschrift
Neuausg. 2019. 234 S. 3 Abb. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2019
ISBN: 3-631-78529-1 (3631785291)
Neue ISBN: 978-3-631-78529-4 (9783631785294)
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Die Autorin untersucht, ob die Neupositionierung der Schutzschwelle eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Urheberrechts auf eine Vielzahl von Designleistungen bedeutet. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass der BGH durch die Beibehaltung der künstlerischen Leistung allenfalls eine minimale Erweiterung des Anwendungsbereichs bewirkte.
In der "Geburtstagszug"-Entscheidung gab der BGH die besondere Gestaltungshöhe für Werke angewandter Kunst auf, hielt jedoch an dem Erfordernis der künstlerischen Leistung fest. Diese Publikation untersucht, ob die Neupositionierung der Schutzschwelle eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Urheberrechts für Designleistungen bedeutet. Die Autorin nähert sich der inhaltlichen Konkretisierung des Kriteriums der künstlerischen Leistung insbesondere anhand einer Auseinandersetzung mit der Design- und Kunstwissenschaft an. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass der BGH durch die Beibehaltung des Erfordernisses der künstlerischen Leistung allenfalls eine minimale Erweiterung des Anwendungsbereichs bewirkte. Die neue Schutzschwelle steht in Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben.
Das Erfordernis der künstlerischen Leistung in der Kunst- und Designwissenschaft - Das Erfordernis der künstlerischen Leistung als urheberrechtliche Schutzvoraussetzung vor und nach der "Geburtstagszug"-Entscheidung - Anforderungen an Produktgestaltungen - Das Erfordernis der künstlerischen Leistung in Anbetracht des Unionsrecht
Aline Schmidt studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich Wilhelm Universität Bonn sowie an der Universität zu Köln. Seit 2018 ist sie Referendarin im Bezirk des OLG Köln.