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Christian Szmais
Die Abweichungsgesetzgebung des Art. 72 Abs. 3 GG im Freistaat Sachsen
Entwicklung und Handhabung am Beispiel des sächsischen Naturschutzrechts. Dissertationsschrift
Neuausg. 2019. 330 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2019
ISBN: 3-631-78543-7 (3631785437)
Neue ISBN: 978-3-631-78543-0 (9783631785430)
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Das Buch stellt den Verlauf der Föderalismusreform 2006 sowie Herausbildung und Struktur der dort eingeführten Abweichungsgesetzgebung dar. Deren konkrete Anwendung wird am Beispiel des sächsischen Naturschutzrechts untersucht und die Arbeit des sächsischen Gesetzgebers bis zum Sächsischen Naturschutzgesetz vom 6. Juni 2013 in den Blick genommen.
Im Rahmen der Föderalismusreform 2006 fällt ein Reformgegenstand aufgrund seiner Neuartigkeit besonders ins Auge - die in Art. 72 Abs.3 GG statuierte Abweichungsgesetz-gebung. Mit dem in ihr angelegten Nebeneinander von Rechtssetzungen des Bundes und der Länder innerhalb einer Regelungsmaterie strapaziert sie die Funktionsweise des kooperativen Föderalismus ebenso wie den bundesstaatlichen Gedanken in seiner Gesamtheit. Ausgehend hiervon soll die vorliegende Publikation einen Bogen zwischen der Entwicklungsgeschichte der Abweichungsgesetzgebung bis hin zu ihrer konkreten Anwendung am Beispiel der Novellierung des sächsischen Naturschutzrechts schlagen. Der Autor nimmt dabei insbesondere das Sächsische Naturschutzgesetz vom 6. Juni 2013 unter abweichungsrechtlichen Problemstellungen in den Blick.
Die Föderalismusreform 2006: Ziele, Anspruch, Verlauf - Die Abweichungsgesetzgebung des Art. 72 Abs. 3 GG: Herausbildung, Struktur, Problemfelder - Der Umgang des sächsischen Gesetzgebers mit der Abweichungsgesetzgebung im Rahmen der Novellierung des sächsischen Naturschutzrechts: Entwicklung, inhaltlicher Überblick, Regelungstechnik
Christian Szmais studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig. Er war dort als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte und Staatskirchenrecht von Professor Dr. Jochen Rozek tätig, wo auch seine Promotion erfolgte.