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Stand: 2020-02-01
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Marcel Goeke

Die aufgedrängte Aussetzung der Vollziehung im Rahmen der 361 AO, 69 FGO


Dissertationsschrift
Neuausg. 2019. XII, 218 S. 210 mm
Verlag/Jahr: PETER LANG LTD. INTERNATIONAL ACADEMIC PUBLISHERS 2019
ISBN: 3-631-78965-3 (3631789653)
Neue ISBN: 978-3-631-78965-0 (9783631789650)

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Der Autor untersucht die Rechtmäßigkeit einer finanzbehördlichen Aussetzung der Vollziehung gegen den Willen des Steuerpflichtigen (aufgedrängte AdV), inwieweit die Einbeziehung finanzieller Interessen des Staates in die Aussetzungsentscheidung ermessensfehlerhaft ist und welche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine aufgedrängte AdV bestehen.
Die Finanzbehörden haben in jüngerer Zeit in einigen Fällen Rechtsbehelfe der Steuerpflichtigen gegen deren Steuerbescheide zum Anlass genommen, die streitigen Beträge gegen deren Willen auszusetzen. Ein solches Vorgehen ist aus staatlicher Sicht mit Blick auf die bei Unterliegen des Rechtsbehelfsführers verwirkten Aussetzungszinsen in kapitalmarktferner Höhe (6 % p.a.) lukrativ, wohingegen letzterem neben dem Aussetzungszinsrisiko die Chance auf eigene Zinsansprüche im Obsiegensfalle in selbiger Höhe genommen wird. Der Autor untersucht diese atypische Aussetzungssituation. Er prüft, ob eine solche aufgedrängte Aussetzung der Vollziehung generell ermessensfehlerhaft ist und welche Auswirkungen das Zusammenspiel zwischen Aussetzungs-, Zinsfestsetzungs- und Zinsverzichtsverfahren für die Rechtsschutzmöglichkeiten des Betroffenen hat.
Rechtmäßigkeit aufgedrängte Aussetzung - Ermessensfehlgebrauch - Ermessensüberschreitung - Berücksichtigung finanzieller Interessen des Staates - Freiwillige Zahlungen - Rechtsschutz gegen die aufgedrängte Aussetzung -Tatbestandswirkung der Aussetzungsverfügung - Grundlagen-/Folgebescheidverhältnis

Marcel Goeke studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerrecht bei Prof. Dr. Roman Seer. Aktuell ist er Rechtsreferendar im Bezirk des OLG Hamm.